Bezahlte Freistellung für Weiterbildung
Lebenslanges Lernen zahlt sich aus. Doch oft stellen Weiterbildungen Arbeitnehmer vor eine Herausforderung: Wie soll man diese nebenher bewerkstelligen? Hier greift der Bildungsurlaub. Bis zu einer Woche bezahlten Urlaub können Beschäftigte erhalten, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren. Mit Urlaub im klassischen Sinne hat Bildungsurlaub jedoch wenig zu tun. Weil er der Weiterbildung dient, wird er oft auch Bildungsfreistellung genannt.
Ein Bundesgesetz, welches den Anspruch auf Bildungsurlaub deutschlandweit regelt, gibt es nicht. Bildung ist Ländersache. So kann jedes Bundesland eigene Regeln für den Bildungsurlaub aufstellen. Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben das inzwischen auch alle Länder getan. Die Ländergesetze ähneln sich, in den Details gibt es jedoch vereinzelt Abweichungen. Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu sehen, welche Ansprüche auf Bildungsurlaub Sie dort haben.
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg Berlin Sachsen-Anhalt Sachsen* Thüringen Bayern* |
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* In Bayern und Sachsen gibt es keine Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Bildungsurlaub.
FAQ Bildungsurlaub: Antworten auf die 5 häufigsten Fragen
Welche Weiterbildungen kommen in Frage?
Welches Bundesland gilt? Das, in dem ich wohne, oder das, in dem ich arbeite?
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Was passiert, wenn der Chef “nein” sagt?
Wer kommt für die Kosten auf?
Die Kosten für die Weiterbildung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer übernimmt die Seminar- oder Kurskosten und gegebenenfalls anfallende Kosten für Anfahrt sowie Übernachtung, während der Arbeitgeber während der Weiterbildungsmaßnahme in der Regel das Entgelt weiterzahlt.
Gut zu wissen: Ausgaben für berufsbedingte Weiterbildung sind steuerlich absetzbar. Neben den Seminargebühren können bei der Einkommens- und Lohnsteuer auch Kosten für Anfahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden.
Welche Weiterbildungen kommen in Frage?
Im Gegensatz zu vielen anderen Förderinstrumenten kann der Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub selbst über den inhaltlichen Schwerpunkt der Weiterbildung entscheiden. Bildungsurlaub ist nicht auf die berufliche Weiterbildung beschränkt. So kommen – je nach Bundesland – auch politische oder kulturelle Weiterbildungen in Betracht. Ist der gewünschte Kurs im Sinne des Weiterbildungsgesetzes anerkannt, so lässt sich Bildungsurlaub auch zum Lernen einer Fremdsprache oder für einen Kurs in Bildbearbeitung nehmen. Allerdings liegt es in der Hand des Arbeitgebers, über den Mindestnutzen zu entscheiden. Er wird vor allem dann wohlwollend reagieren, wenn die Weiterbildung zur Erleichterung der Aufgaben des Mitarbeiters beiträgt oder weitere Kenntnisse vermittelt werden, etwa um ein neues Aufgabengebiet übernehmen zu können.
Hier geht's zu Bildungsurlauben
Welches Bundesland gilt? Das, in dem ich wohne, oder das, in dem ich arbeite?
Für den Anspruch auf Bildungsurlaub zählt der Arbeitsort, in der Regel also der Sitz des Arbeitgebers. Es kommt aber auch das Home-Office in Betracht, wenn dort der permanente Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist. Bei reisendem Personal lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Dort ist oftmals ein Arbeitsstandort festgelegt. Wer sich unsicher ist, kann sich beim Betriebs- oder Personalrat erkundigen.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
- Suchen Sie ein Seminar aus, das Ihren Bedürfnissen entspricht und bei Ihnen im Bundesland anerkannt ist.
- Klären Sie, bevor Sie das Seminar buchen, mit dem Veranstalter, ob für die Weiterbildung eine Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Landes vorliegt. Wenn nicht, suchen Sie nach einem anderen Seminar.
- Prüfen Sie nach der Anmeldung die Ihnen zugeschickten Unterlagen: Können Sie zurücktreten, sofern Ihr Arbeitgeber die Bildungsurlaubsanmeldung aus guten Gründen zurückweist?
- Stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub. Dieser sollte die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid, den Ablaufplan sowie ein formloses Anschreiben enthalten. Beachten Sie die Antragsfristen, so dass Ihr Arbeitgeber zeitnah mit dem Personalausfall planen kann. Lassen Sie sich die Abgabe Ihres Antrags auf Bildungsurlaub schriftlich bestätigen.
- Nun prüft Ihr Arbeitgeber den Antrag und sollte Ihnen zeitnah Bescheid geben, ob er diesen genehmigt oder nicht. Gibt er sein OK, können Sie den Bildungsurlaub nehmen. Lehnt er den Antrag ab, sollten Sie prüfen, ob die Ablehnung gesetzeskonform ist.
- Geben Sie nach dem Bildungsurlaub die Teilnahmebescheinigung des Veranstalters bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Was passiert, wenn der Chef “nein” sagt?
Erfüllt die gewünschte Weiterbildung die Voraussetzungen für Bildungsurlaub und ist die Freistellung korrekt beantragt, muss der Arbeitgeber diese genehmigen. Lediglich dringende betriebliche Gründe können eine Ablehnung rechtfertigen, etwa wenn zeitgleich zu viele Kollegen Urlaub haben. Lehnt der Arbeitgeber ab, bleibt der Anspruch auf die bezahlte Freistellung erhalten.
Welche Möglichkeiten an staatlicher Förderung es für Ihre Weiterbildung gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag zu den Finanzspritzen des Staates.
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