Bayern gehört zusammen mit Sachsen zu den wenigen Bundesländern, in denen die Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen nicht gesetzlich geregelt ist. Bildungsurlaub können Sie hier zwar nicht in Anspruch nehmen, allerdings besteht die Möglichkeit, individuelle Lösungen zusammen mit dem Arbeitgeber zu suchen. Er entscheidet, ob und wie er eine fachliche Weiterbildung seiner Angestellten unterstützen will.
Ein Blick in den Tarifvertrag, sofern vorhanden, kann weiterhelfen: Oftmals ist hier, auch in Bayern, das Thema Bildungsurlaub geregelt. Rechtlich gesehen gilt dieser tarifvertraglich geregelte Anspruch zwar für Gewerkschaftsmitglieder. Für sie haben Gewerkschaften umfangreiche Bildungsangebote im Programm. Nach vorheriger Zustimmung des Weiterbildungsveranstalters können jedoch auch Nichtmitglieder daran teilnehmen. Betriebliche Interessenvertretungen sind mögliche Ansprechpartner und bieten bei der Inanspruchnahme von Freistellungsmöglichkeiten Hilfestellung.
Gut zu wissen:
Der eigene Wohnort spielt beim Bildungsurlaub keine Rolle. Es zählt der Sitz des Arbeitgebers: Wer in Bayern wohnt, aber in einem der angrenzenden Bundesländer (außer Sachsen) arbeitet, der profitiert vom dort gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub.
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