Wie du mit einem Dienstfahrrad Steuern sparst und Gutes tust
Morgens auf dem Weg zur Arbeit schon etwas für die Gesundheit tun und damit zugleich einen Beitrag zum Umweltschutz leisten: Fahrräder machen es möglich. Du sparst dir Staus und die Parkplatzsuche, wenn du für den Arbeitsweg das Rad nimmst, bleibst in Bewegung und bist an der frischen Luft. Und zugleich hast du die Möglichkeit, dein hochwertiges Wunschfahrrad günstiger zu erwerben: Ein Jobrad, klassisch auch Dienstfahrrad genannt, macht es möglich. Doch wie kommst du an ein Jobrad und worauf musst du achten?
Jobräder werden immer beliebter. Sie bringen Vorteile für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer:innen mit sich. Ein Win-win für alle Beteiligten. Wenn dein Arbeitgeber bislang die Option Jobrad noch nicht offiziell anbietet, hake bei Interesse einfach nach. Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber Jobräder für Beschäftigte anbieten. Die Möglichkeit kann lediglich durch bestehende Tarif- und Arbeitsverträge eingeschränkt sein. Welches Rad am Ende dein Jobrad wird, bestimmst du zusammen mit deinem Arbeitgeber. Letztendlich ist alles möglich: Neben Trekking- und Mountainbikes kommen auch Rennräder und E-Bikes mit bis zu 25 km/h in Frage. Die schnelleren Pedelecs werden dagegen einem Dienstwagen gleichgesetzt. Du siehst also: Es ist möglich, mit einem Jobrad an dein Traumrad zu kommen, das du nicht nur für den Weg zur Arbeit, sondern auch in deiner Freizeit nutzen kannst.
Der Weg zum Jobrad
Du hättest gerne eine Gehaltserhöhung, aber dein Arbeitgeber ist nicht bereit, dir einfach mehr zu zahlen? Dann kann ein Jobrad als Corporate Benefit eine attraktive Alternative zu einem höheren Brutto darstellen. Seit 2019 haben Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, Arbeitnehmer:innen ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen: Er kann es anschaffen und dir als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit zur Verfügung stellen. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die gesamten Kosten. Oder er least es und du erhältst das Rad per Gehaltsumwandlung mit steuerlichen Begünstigungen. Es ist wichtig, dass sich hier der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt und selbst als Leasingnehmer in Erscheinung tritt.
Die beiden Jobrad-Optionen im Überblick
Option 1: Kauf
Die erste Option ist für alle Beteiligten zwar die unkompliziertere, jedoch auch die seltener gewählte Möglichkeit. Hierbei kann der Arbeitgeber die Kosten des Jobrades als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Er schreibt das Rad über sieben Jahre ab. Für Arbeitnehmende bleibt das Jobrad steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit dem oder der Arbeitnehmer:in schließt der Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag oder ergänzt im Arbeitsvertrag einen Absatz zur Überlassung.
Option 2: Leasing
Bei der zweiten Option least dein Arbeitgeber das Jobrad über 36 Monate. Eine Vollkaskoversicherung ist mitinbegriffen. Die Leasingraten sind für das Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zahlreiche Jobbike-Anbieter haben sich inzwischen auf Leasingmodelle spezialisiert.
Bei der Leasing-Option arbeiten Arbeitgeber in der Regel mit einer Gehaltsumwandlung, das heißt, dein Arbeitgeber least das Rad, er zahlt jedoch nicht die volle Leasingrate, sondern nutzt mit der Barlohnumwandlung einen Teil deines Gehalts für die Zahlung der Leasingrate. Wollen Arbeitnehmer:innen das geleaste Rad auch privat nutzen, gilt die 0,25-Prozent-Regelung: Er oder sie muss 0,25 Prozent des Listenpreises des Rades als geldwerten Vorteil versteuern. Auch hier sollte ein Überlassungsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag die genauen Details festhalten.
Prinzipiell gilt: Egal, ob du mit dem Fahrrad oder mit dem Auto den Weg zur Arbeit zurücklegst: Du darfst in der Steuererklärung die volle Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten geltend machen.
Vorteile eines Jobrades
Ein Jobrad bringt deutliche Vorteile mit – nicht nur für Gesundheit und Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Durch die Gehaltsumwandlung sinkt nämlich die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer und Sozialversicherung. Das heißt, du musst weniger Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Nachteil bei der Sache: Auch die Berechnungsgrundlage für deine spätere Rente wird niedriger, so dass du später eine etwas geringere Rente beziehst als ohne Jobrad durch Gehaltsumwandlung.
Kauf nach Ende der Leasingzeit?
Vorsicht vor der Übernahme des Rades nach Vertragsende. Das kann steuerlich teuer werden. Ist am Ende der Laufzeit eine Kaufoption vorgesehen, kannst du das Jobrad für etwa zehn Prozent des Listenpreises erwerben. Das klingt zunächst einmal gut. Allerdings ist der Restwert deutlich höher, weshalb Finanzämter hier von einem Restwert von 40 Prozent ausgehen, so dass du die Differenz als geldwerten Vorteil versteuern musst. Besser ist also, wenn der Leasingvertrag keine Kaufoption enthält. Viele Leasinganbieter bieten auch ohne genannte Kaufoption im Leasingvertrag die Möglichkeit, später das Jobrad zu kaufen. So kannst du die steuerlichen Nachteile umgehen.