Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche und politische Weiterbildungen
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 1 Tag
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- Beschäftigte und Azubis über 25 Jahre haben bei einer 5-Tage-Woche einen Anspruch von 10 Tagen innerhalb von 2 Jahren.
- Beschäftigte und Azubis bis 25 Jahre haben einen Anspruch von 10 Tagen im Jahr.
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- wenn man Arbeitnehmer oder Auszubildender in Berlin ist
- bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
- Beamte haben KEINEN Anspruch
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Der Anspruch ist auf maximal 50 % der Beschäftigten im Jahr limitiert.
- In kleinen Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist der Anspruch auf maximal 50 % der Beschäftigten beschränkt.
Rechtsgrundlage
Bildungsurlaubsgesetz
Mehr Informationen zum Bildungsurlaub in Berlin finden Sie hier.
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