Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche, politische und kulturelle Weiterbildungen
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 1 Tag
- für Weiterbildungen mit 6 Unterrichtsstunden á 45 Minuten täglich
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- Bei einer 5-Tage-Woche liegt der Anspruch bei 10 Tagen innerhalb von 2 Jahren.
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- der Anspruch gilt für Arbeitnehmer und Auszubildende
- bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
- Beamte haben KEINEN Anspruch
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Der Anspruch auf Bildungsurlaub beschränkt sich auf maximal 20 % der Beschäftigten jährlich.
- In Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten liegt der Anspruch bei maximal 30 % der Beschäftigten.
Rechtsgrundlage
Bildungsfreistellungsverordnung sowie Brandenburgisches Bildungsfreistellungsgesetz
Mehr Informationen zur Bildungsfreistellung in Brandenburg finden Sie hier.
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