Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche und politische Weiterbildungen
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen am Stück oder in Intervallen
- für Weiterbildungen mit 6 Unterrichtsstunden täglich
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- bei einer 5-Tage-Woche 10 Tage in zwei Jahren
- für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- Anspruch besteht für Arbeitnehmer sowie
- für Auszubildende (nur politische Bildung)
- bei mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- für Beamte des Landes und Richter
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
- Der Arbeitgeber muss bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn über den Antrag entscheiden.
Welche Einschränkungen gibt es?
- In Betrieben mit weniger als 6 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Rechtsgrundlage
Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz
Mehr Informationen zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
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