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Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Bis zu einer Woche bezahlten Bildungsurlaub gibt es für Beschäftigte. kursfinder.de bietet Ihnen daher eine Übersicht zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz.

Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?

  • für berufliche und politische Weiterbildungen
  • für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen am Stück oder in Intervallen
  • für Weiterbildungen mit 6 Unterrichtsstunden täglich

Hier geht's zu Bildungsurlauben

Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?

  • bei einer 5-Tage-Woche 10 Tage in zwei Jahren
  • für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr

Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

  • Anspruch besteht für Arbeitnehmer sowie
  • für Auszubildende (nur politische Bildung)
  • bei mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • für Beamte des Landes und Richter

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  • Der Arbeitgeber muss bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn über den Antrag entscheiden.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • In Betrieben mit weniger als 6 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Rechtsgrundlage

Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz

Mehr Informationen zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

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Häufig gestellte Fragen

  • Als Arbeitnehmer:in stehen die in Rheinland-Pfalz 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren zu – bei einer Fünf-Tage-Woche. Bist du Auszubildende:r, hast du Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Ausbildungsjahr.

  • Anspruch auf Bildungsurlaub hast du in Rheinland-Pfalz als Arbeitnehmer:in oder Auszubildende:r (nur politische Bildung), bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten sowie für Landesbeamtinnen und -beamte und Richter:innen.

  • Um in Rheinland-Pfalz Bildungsurlaub zu beanspruchen, musst du deinen Antrag auf Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn deinem Arbeitgeber vorlegen. Dieser muss dann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Weiterbildung über deinen Antrag entscheiden.

#Autor#

Vanessa Schäfer

Head of Content (mehr anzeigen)
Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

Über

Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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