Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche und politische Weiterbildungen
- für Schulungen für ein Ehrenamt
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 1 Tag
- für Weiterbildungen mit mindestens 5 Zeitstunden täglich
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- bei einer 5-Tage-Woche 6 Tage pro Jahr (die ersten beiden Tage mit vollständiger Freistellung, ab dem dritten Tag ist die Hälfte mit Freizeit abzugelten)
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- Anspruch besteht für Arbeitnehmer sowie
- für Auszubildende
- für Beamte und Richter
- bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Die Anrechnung betrieblicher Schulungen ist in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten möglich.
- Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten für maximal 30 % der Angestellten jährlich möglich.
Rechtsgrundlage
Bildungsfreistellungsgesetz Saarland
Mehr Informationen zur Bildungsfreistellung im Saarland finden Sie hier.
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