Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche und politische Weiterbildungen
- für die Qualifizierung für ein Ehrenamt
- für Studienreisen und Tagungen
- für Weiterbildungen von mindestens 1 Tag
- für Weiterbildungen mit 6 Zeitstunden täglich
- für Sprach- und EDV-Kurse mit 6 Unterrichtsstunden
Hier geht's zu Bildungsurlauben
Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- Bei einer 5-Tage-Woche liegt der Anspruch bei 10 Tagen innerhalb von 2 Jahren.
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- Anspruch haben Arbeitnehmer und Auszubildende
- ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
- Beamte haben KEINEN Anspruch
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz sowie Verordnung
Mehr Informationen zum Bildungsurlaub in Hamburg finden Sie hier.
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