Anders als in den anderen Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern) haben Arbeitnehmer in Sachsen keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Sächsische Gewerkschaftsbund arbeitet zusammen mit seinen großen Mitgliedsgewerkschaften daran, eine gesetzliche Regelung für Sachsen durchzusetzen – bislang jedoch erfolglos.
Das heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmer in Sachsen keine Möglichkeit haben, eine berufliche Weiterbildung mit Lohnfortzahlung zu nutzen. Es liegt letztendlich im Ermessen des Arbeitgebers, ob er solche Maßnahmen unterstützt. Erkennt er den Mehrwert, der sich für ihn durch die fachliche Weiterbildung des Arbeitnehmers ergibt, wird er diese unterstützen. Oftmals ist eine bezahlte Freistellung für eine fachliche Weiterbildung bereits im Tarifvertrag, sofern vorhanden, geregelt. Andernfalls lohnt sich das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Dem Wirtschaftsministerium zufolge haben 55 Prozent der sächsischen Betriebe ihren Beschäftigten bisher durch Kostenübernahme oder Freistellung eine Weiterbildung ermöglicht. Zudem bieten die Weiterbildungsschecks des Freistaates eine weitere Fördermöglichkeit: Hier werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen.
Gut zu wissen:
Der eigene Wohnort spielt beim Bildungsurlaub keine Rolle. Es zählt der Sitz des Arbeitgebers: Wer in Sachsen wohnt, aber in einem der angrenzenden Bundesländer (außer Bayern) arbeitet, der profitiert vom dort gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub.
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