Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche und politische Weiterbildungen
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen am Stück oder 5 Tagen in Wochen-Intervallen
- für Weiterbildungen mit täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden
- für Weiterbildungen, deren Veranstaltungsort höchstens 500 Kilometer von der Landesgrenze von NRW entfernt ist
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- für Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage jährlich (der Anspruch des laufenden Jahres kann auf das Folgejahr übertragen werden)
- für Auszubildende 5 Tage während der Ausbildung (für politische Bildung)
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- Anspruch besteht für Arbeitnehmer sowie
- für Auszubildende (nur politische Bildung)
- bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
- Beamte haben KEINEN Anspruch
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
- Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Es können bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung angerechnet werden.
- In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten ist Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten jährlich möglich.
- In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
- Bei beruflicher Bildung kann der Arbeitgeber einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit einfordern.
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Weitere Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
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