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Bildungsurlaub in Niedersachsen

Bis zu einer Woche bezahlten Bildungsurlaub gibt es für Beschäftigte. kursfinder.de bietet Ihnen daher eine Übersicht zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Niedersachsen.

Bildungsurlaub in Niedersachsen

Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?

  • für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildungen
  • für die Qualifizierung für ein Ehrenamt
  • für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 5 Tagen, davon 3 Tage am Stück (am An- und Abreisetag müssen je mindestens 4 Unterrichtsstunden stattfinden)
  • für Weiterbildungen mit 6 Zeitstunden täglich

Hier geht's zu Bildungsurlauben

Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?

  • bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage pro Jahr
  • eine Zusammenfassung von zwei Jahren ist auch rückwirkend auf das vorherige Jahr möglich

Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

  • Anpruch besteht für Arbeitnehmer
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
  • Beamte haben KEINEN Anspruch

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf maximal 50 % der Beschäftigten pro Jahr beschränkt.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz und Verordnung

Mehr Informationen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen finden Sie hier.

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Häufig gestellte Fragen

  • Willst du in Niedersachsen von einer Bildungsfreistellung profitieren, muss dein Antrag auf Bildungsurlaub spätestens vier Wochen vor dem Beginn des Seminars deinem Arbeitgeber schriftlich vorliegen. Dann prüft der Arbeitgeber den Antrag, genehmigt diesen oder lehnt ihn ab.

  • Bist du in Niedersachsen beschäftigt, hast du einen Anspruch von 5 Tagen Bildungsurlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Es ist auch möglich, den Bildungsurlaub zu bündeln und alle zwei Jahre zehn Tage Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen.

  • Nimmst du in Niedersachsen Bildungsurlaub in Anspruch, kommst du für die Kosten der Weiterbildung selbst aus. Dein Arbeitgeber stellt dich für den Besuch der Weiterbildung frei und zahlt während dieser Zeit deinen Lohn oder dein Gehalt normal fort.

  • Folgende Weiterbildungen werden in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkennt:

    • berufliche, politische und allgemeine Weiterbildungen
    • Qualifizierungen für ein Ehrenamt
    • Weiterbildungen mit einer Dauer von 6 Stunden täglich
    • Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 5 Tagen
#Autor#

Vanessa Schäfer

Head of Content (mehr anzeigen)
Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

Über

Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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