Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildungen
- für die Qualifizierung für ein Ehrenamt
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 5 Tagen, davon 3 Tage am Stück (am An- und Abreisetag müssen je mindestens 4 Unterrichtsstunden stattfinden)
- für Weiterbildungen mit 6 Zeitstunden täglich
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage pro Jahr
- eine Zusammenfassung von zwei Jahren ist auch rückwirkend auf das vorherige Jahr möglich
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- Anpruch besteht für Arbeitnehmer
- bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
- Beamte haben KEINEN Anspruch
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf maximal 50 % der Beschäftigten pro Jahr beschränkt.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz und Verordnung
Mehr Informationen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen finden Sie hier.
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