Staatliche Bezuschussung zur Kompetenzerweiterung
Seit Juli 2023 beinhaltet das Bürgergeld weitere Boni: 75 Euro in Form eines Bürgergeld-Bonus’ oder 150 Euro als Weiterbildungsbonus. Wie die Bedingungen dafür aussehen und wie du von den Boni profitieren kannst, liest du hier.
Vom “Jahrzehnt der Weiterbildung”
Die Bundesregierung spricht sich für ein “Jahrzehnt der Weiterbildung” aus – und nutzt hierfür unter anderem das Bürgergeld, um zu mehr Weiterbildung zu motivieren. Künftig soll damit das Ziel verfolgt werden, Menschen zu abschlussbezogenen Weiterbildungen zu bewegen, statt sie schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Ziel ist vielmehr die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund haben bestimmte Personengruppen seit dem 01. Juli 2023 Anspruch auf einen monatlichen Bonus im Rahmen der eigenen Kompetenzerweiterung. Dazu wurden zwei Weiterbildungspakete geschnürt.
Welche Boni gibt es?
Es gibt zwei Boni im Bereich der Weiterbildungsförderung: Zum einen werden 75 Euro in Form eines Bürgergeld-Bonus’ bereitgestellt. Diese Förderung erhält man, wenn man Bürgergeld-Bezieher:in ist und den Bonus für eine Weiterbildung aufwendet, die nicht direkt berufsabschlussbezogen ist, die dennoch eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Bedingung: Die Weiterbildung muss mindestens acht Wochen dauern.
Zum anderen gibt es das Weiterbildungsgeld. Hierbei erhält man vom Staat eine monatliche Bezuschussung in Höhe von 150 Euro, wenn man sich dazu entschließt, eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung zu absolvieren. Dazu zählen etwa Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Vorbereitungslehrgänge.
Die Weiterbildungsprämie wiederum können Arbeitssuchende erhalten, wenn die Weiterbildung mit dem Bildungsgutschein und einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf verbunden ist. Häufig wird diese auch als Umschulungsprämie bezeichnet, da sie oftmals in Kombination mit Umschulungen ausbezahlt wird. So erhältst du unter Einhaltung bestimmter Kriterien etwa 1.000 Euro für die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung, wenn du nach Beendigung entsprechende Nachweise bei deinem Kostenträger vorlegst.
Wer hat Anspruch auf die Bezuschussung?
Den Bürgergeld-Bonus bekommen alle Bezieher:innen des Bürgergeldes automatisch ausgezahlt, wenn sie eine Weiterbildung besuchen, die mindestens acht Wochen andauert und nicht direkt berufsabschlussbezogen ist.
Das Weiterbildungsgeld erhalten sowohl Bezieher:innen des Bürgergelds als auch des Arbeitslosengelds I. Dieser Bonus wird dir zuteil, wenn du eine Weiterbildung absolvierst, die zu einem berufsbezogenen Abschluss führt. Das Weiterbildungsgeld kann bis zu drei Jahre ausbezahlt werden.
In beiden Fällen wird der Bonus zusätzlich und anrechnungsfrei zum Regelsatz bis zum Ende der Weiterbildung ausbezahlt.
Vorteile der Förderung
- nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt durch gezielte Kompetenzerweiterung per Weiterbildung
- bessere Vermittlung in qualifiziertere, zukunftssichere Jobs
- stärkere Anreize, berufsbezogene Abschlüsse nachzuholen oder zu erweitern
- Aus- und Weiterbildungen werden länger gefördert (von ehemals zwei auf drei Jahre)
- kein Antrag zur Förderung nötig
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