Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche und politische Weiterbildungen
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen oder 2- und 3-Tage-Block innerhalb von 8 Wochen
- für Weiterbildungen mit 6 Zeitstunden täglich
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- Bei einer 5-Tage-Woche liegt der Anspruch bei 5 Tagen pro Jahr.
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- für Arbeitnehmer
- für in Heimarbeit Beschäftigte
- für Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen
- für Auszubildene (nur politische und Ehrenamtsschulungen)
- bei mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Beamte haben KEINEN Anspruch
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Der Anspruch ist auf maximal ein Drittel der Beschäftigten pro Jahr limitiert.
Welche Förderung gibt es?
- Das Land erstattet die Hälfte des Entgelts eines Beschäftigten bei Teilnahme an einer Veranstaltung der beruflichen oder politischen Bildung.
- Bei Teilnahme an einer Ehrenamtsschulung erstattet das Land das tatsächlich gezahlte Entgelt.
Rechtsgrundlage
Hessisches Bildungsurlaubsgesetz und Verordnung
Mehr Informationen zum Bildungsurlaub in Hessen finden Sie hier.
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