Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildungen
- für Weiterbildungen mit einer Dauer von 5 Tagen
- für Weiterbildungen mit täglich 7 Zeitstunden (inklusive Pausen)
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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage pro Jahr (Zusammenfassung von 2 Jahren für längere Seminare möglich → Antragstellung auf Verblockung im laufenden Jahr)
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- Anspruch besteht für Arbeitnehmer und Auszubildende
- bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
- für Beamte des Landes und der Kommunen
- für Richter
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätesten 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
Rechtsgrundlage
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz sowie Bildungsfreistellungsverordnung
Mehr Informationen zur Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
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