Wie du dein Studium von der Steuer absetzt
Wer studiert, der weiß: Ein Studium kann ganz schön ins Geld gehen. Studiengebühren, Miete für ein Studentenzimmer, Arbeitsmaterialen – da läppert sich einiges zusammen. Du kannst jedoch dein Studium von der Steuer absetzen und dir damit einiges an Ausgaben wieder zurückholen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes lassen sich Studiengebühren steuerlich geltend machen. Doch wie kannst du dein Studium von der Steuer absetzen? Worauf ist zu achten?
Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich finanziell fast immer – selbst dann, wenn du als Student:in keine Einnahmen etwa aus einer Werkstudenten- oder freiberuflichen Tätigkeit hast und damit nicht zu Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet bist. Folgende Kosten sind für Studierende von der Steuerklärung abzugsfähig:
- Fachliteratur
- Arbeitsmaterialien in Form von Bürobedarf
- technische Ausstattung wie Computer, Drucker, Tablet, etc.
- Studiengebühren
- Semesterbeiträge
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Kosten für Praktika
- Fahrtkosten zur Uni
- bei einem Zweitwohnsitz: Unterkunftskosten
- Umzugskosten
- Kosten für das Arbeitszimmer
- Studienkreditzinsen
- Kosten für ein Auslandssemester mit Ausgaben wie Flüge und Unterkunft
Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium
Wichtig bei der Steuererklärung ist jedoch, ob es sich bei deinem Studium um eine Erstausbildung oder eine Zweitausbildung handelt. Hier macht der Gesetzgeber einen Unterschied. Unter Erstausbildung fällt es, wenn du direkt nach dem Abitur studieren gehst und vorher keine weitere Ausbildung abgeschlossen hast. Eine Zweitausbildung ist etwa ein auf das Erststudium aufbauendes Masterstudium oder eine Promotion als Zweitstudium, ein Studium nach vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung oder auch ein berufsbegleitendes (Fern-)Studium.
Steuerliche Möglichkeit bei Erstausbildung
Bei einem Erststudium sind die Kosten nicht vollumfänglich von der Steuer absetzbar. Hier können deine Kosten lediglich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden – mit bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Diese Sonderausgaben wirken sich jedoch steuerlich nur dann aus, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte hast. So können die Studienkosten dein zu versteuerndes Einkommen mindern.
Steuerliche Möglichkeit bei Zweitausbildung
Handelt es sich bei deinem Studium um eine Zweitausbildung, ist der Gesetzgeber deutlich kulanter: Dann kannst du die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten angeben und als Verlustvortrag in künftige Jahre übertragen. Die Zweitausbildung wird steuerrechtlich den beruflichen Ausgaben zugerechnet – deshalb kannst du hier unbegrenzt Kosten in der Steuererklärung geltend machen.
Übrigens: Vor Jahren hatte bereits der Bundesfinanzhof die Frage aufgeworfen, ob der Steuervorteil verfassungswidrig sei, den Studierende im Zweitstudium gegenüber Studierenden im Erststudium haben. In seinem Beschluss vom 19. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht das verneint.
Abgabe der Steuererklärung versäumt?
Hast du während des Studiums bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, kannst du das auch nachträglich tun. Steuererklärungen können im Regelfall bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden.
(Stand 24.03.2023)