Voraussetzungen, Sozialversicherung und Einkommensteuerpflicht als Werkstudent
Studentenleben! Für Außenstehende wirkt es meist gechillt und sorgenfrei. Manch ein Student kann davon jedoch nur träumen: horrende Mieten für Studentenzimmer, steigende Lebenshaltungskosten… Da ist es gar nicht so leicht, über die Runden zu kommen. Manche suchen sich einen Minijob, um sich etwas dazuzuverdienen. Andere gehen neben dem Bachelor- oder Masterstudium einer Werkstudententätigkeit nach. Wir verraten Ihnen das Wichtigste, was Sie über einen Werkstudentenjob wissen müssen.
Gründe
Wer sich einen Job als Werkstudent sucht, dessen Ansporn ist in erster Linie das Geld. Doch mit einem Werkstudentenjob lassen sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Neben dem Verdienst lässt sich nämlich so frühzeitig Berufserfahrung sammeln. Denn die Tätigkeit eines Werkstudenten unterscheidet sich deutlich von der eines Minijobbers: Die Aufgaben haben häufig eine fachliche Nähe zum Studienfach. Dadurch ergeben sich gleich mehrere Vorteile:
- Die Tätigkeit als Werkstudent lässt sich in vielen Studiengängen als Pflichtpraktikum anrechnen.
- Die Abschlussarbeit können Werkstudenten oft im Unternehmen schreiben.
- Der Job kann das Sprungbrett für einen Einstieg in den Beruf sein. Schließlich hat man schon einen Fuß in der Tür des Unternehmens.
Mit einem Werkstudentenjob gehen allerdings noch weitere Vorteile einher: Neben den Einblicken in mögliche Arbeitsplätze nach dem Studium gewinnt man wichtige Kontakte. Und die können ein Türöffner sein: Vitamin B zahlt sich im Business-Bereich oftmals aus.
Voraussetzungen
Nicht jeder Student, der nebenher jobbt, ist automatisch ein Werkstudent. Als Werkstudent müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier eine kleine Checkliste:
- Der Student muss an einer Universität oder Hochschule als ordentlicher Student eingeschrieben sein. Die jeweils aktuelle Immatrikulationsbescheinigung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
- Das Studium muss erkennbar die Haupttätigkeit des Studenten sein.
- Der Student darf nicht im Urlaubssemester sein.
- Das 25. Fachsemester darf nicht überschritten sein.
- Die wöchentliche Arbeitszeit darf 20 Stunden nicht überschreiten, außer:
- während der Semesterferien
- bei Jobs, die auf drei Monate begrenzt sind
- bei einer Tätigkeit überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende, die allerdings nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage innerhalb von 12 Monaten andauern
Sozialversicherung
Voraussetzungen erfüllt? Dann steht einem Werkstudentenjob nichts im Weg. In dem Fall ist der Student auch von Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, allerdings nicht von der Rentenversicherung. Alle Studenten müssen bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein, oftmals sind sie mit ihren Eltern familienversichert. Vor Aufnahme jeder Beschäftigung muss die Krankenkasse informiert werden, denn die Familienversicherung über die Eltern bleibt nur bis zu einer bestimmten Einnahmehöhe bestehen.
Nicht sozialversicherungsbefreit ist der Student, wenn:
- das Studium in Teilzeit absolviert wird
- er ein Urlaubssemester nimmt
- er sich im Promotionsstudium befindet
- er ein duales Studium macht
Einkommensteuer
Grundsätzlich sind Werkstudenten einkommensteuerpflichtig. Doch keine Sorge: Das Einkommen wird erst ab einer bestimmten Höhe versteuert, so dass es in der Regel zu keiner Steuerbelastung kommt. Der Grundfreibetrag liegt bei 9.408 Euro (Stand: 2020). Wer darunter bleibt, kann sich die abgezogenen Steuerabgaben mit seiner Steuererklärung zurückholen. Alternativ kann man dem Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerbefreiung vorlegen. Minijobs mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 450 Euro sind übrigens steuerfrei.
Aufpassen muss ein Student, wenn er nicht nur einer Werkstudententätigkeit nachgeht, sondern zusätzlich Bafög bezieht. Hier kann man schnell die Obergrenze von 5.400 Euro (Stand: 2020) beim Verdienst knacken. Wird diese erreicht, wird das zusätzliche Einkommen vom Bafög abgezogen.
Urlaubsanspruch
Natürlich haben auch Werkstudenten einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viel? Das hängt ganz davon ab, ob der Betrieb einen Tarifvertrag hat oder nicht. Wenn ja, richtet sich der Urlaubsanspruch nach diesem Vertrag. Ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz: Bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche von 40 Stunden stehen dem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage zu. Als Werkstudent wird der Urlaubsanspruch anteilig je nach Arbeitsstunden berechnet: Arbeitet der Student 20 Stunden wöchentlich, stehen ihm mindestens 10 Tage bezahlter Urlaub zu.
Verdienst
Die Hauptmotivation, als Student nebenher arbeiten zu gehen, ist natürlich das Geld. Doch was kann man als Werkstudent verdienen? In der Regel gilt für Studenten der Mindestlohn. Aktuell liegt dieser bei 9,35 Euro/Stunde brutto (Stand: 2020). Viele Unternehmen, vor allem in gefragten Industriebereichen zahlen aber einen höheren Stundenlohn von bis zu 15 Euro. Demnach erhält ein Werkstudent einen Stundenlohn zwischen 9,35 und 15 Euro.
Sonstiges
Der Kindergeldanspruch bleibt bis zum 25. Lebensjahr bei Einhaltung der 20-Stunden-Regel vom Einkommen unberührt.
Ähnliches gilt für die Waisenrente: Wer einen Elternteil oder beide Eltern verloren hat, bekommt bis zum 27. Lebensjahr unabhängig vom Nebenerwerb (Halb-)Waisenrente.
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