Verständnisloses Kopfschütteln. Ein Fernlehrgang für 4.800 Euro?! Wer kann sich das erlauben? Diese Frage stellen sich viele Weiterbildungsinteressierte, sobald sie einen Blick auf die Kosten der Fortbildung werfen. “Passt nichts ins Budget”, denken sie sich und wollen den Gedanken, sich beruflich weiterzuentwickeln, schon wieder verwerfen. Aber halt! Weiterbildung hat zwar ihren Preis, aber für den müssen die Teilnehmer von Seminaren nicht unbedingt allein aufkommen. Selbst dann nicht, wenn sich die Firma nicht bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Unterstützung in Form von Finanzspritzen gibt’s nämlich vom Staat. So lässt sich bei einer Weiterbildung viel Geld sparen – vorausgesetzt die Fördervoraussetzungen werden erfüllt.
Doch von welchen Fördertöpfen kann wer profitieren? kursfinder.de lichtet den Förderdschungel und stellt die wichtigsten Förderprogramme vor, von denen nicht ausschließlich Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Arbeitslose und Berufsrückkehrer profitieren können. Denn eins ist sicher: Wer sich regelmäßig weiterbildet, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
1. Bildungsgutschein
Sie wollen eine Umschulung machen? Haben Sie keinen Berufsabschluss? Gibt es in Ihrem Beruf keine Perspektive? Oder sind Sie vielleicht schon arbeitslos? Dann können Sie von einem Bildungsgutschein profitieren. Dieser wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt, sofern diese eine Umschulung für notwendig hält. Die Fortbildung wird dann vom Bund zu 100 Prozent gefördert. Auch können Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten zum Kursort übernommen werden. Achtung: Der Bildungsgutschein hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer: Wird mit der Weiterbildung innerhalb von drei Monaten nicht begonnen, verfällt er.
2. Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein, der Teil des Programms Bildungsprämie ist, werden berufliche Fortbildungen gefördert: Der Bund steuert 50 Prozent der Weiterbildungsgebühren, jedoch nicht mehr als 500 Euro bei. Die Kosten der Weiterbildung dürfen seit 1. Juli 2017 in den meisten Ländern 1.000 Euro übersteigen. Nur in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegt die Grenze noch bei 1.000 Euro. Für kostenintensivere Fortbildungen haben diese Länder eigene Programme. Voraussetzung für einen Prämiengutschein: Die Jahreseinkommensgrenze liegt bei 20.000 Euro, der Antragsteller ist erwerbstätig, Rentner oder in Eltern- oder Pflegezeit. Hier geht es zu den Neuerungen bei den Förderkonditionen.
3. Spargutschein
Vermögenswirksame Leistungen sind etwas Feines: Wer sich ein Guthaben angespart hat, kann bei einer geplanten längeren, meist kostenintensiveren Weiterbildung darauf zurückgreifen. Ein Spargutschein, der auch Teil des Programms Bildungsprämie ist, erlaubt es, vorzeitig – vor Ablauf der Sperrfrist – Geld vom Sparguthaben zu entnehmen, während die Sparzulage erhalten bleibt.
4. Aufstiegs-Bafög
Aufstiegsfortbildungen können die Haushaltskasse belasten. Der Staat bietet mit dem Aufstiegs-Bafög Abhilfe: Das Programm beinhaltet zinsgünstige Darlehen sowie Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Allerdings müssen dazu Kurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden besucht werden. Einen Zuschuss von 40 Prozent erhalten Weiterbildungsteilnehmer bei Kurs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro. Wird die Prüfung bestanden, müssen 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens nicht zurückgezahlt werden.
5. Aufstiegsstipendium
Sie sind schon Fachkraft? Gut! Dann denken Sie vielleicht über ein Studium nach, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Wenn es Ihr erstes Studium ist, greift das Aufstiegsstipendium: Damit erhalten Fachkräfte, die in Vollzeit studieren, monatlich 815 Euro. Für ein berufsbegleitendes Studium gibt es jährlich 2.400 Euro – unabhängig vom Einkommen. Das Stipendium ist jedoch an Voraussetzungen gekoppelt: So darf etwa der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der Berufsschule nicht schlechter als 1,9 sein.
6. Weiterbildungsstipendium
Jung, engagiert, erwerbstätig: Treffen diese Attribute auf Sie zu? Dann können Sie bei einer fachbezogenen beruflichen Weiterbildung oder einer fachübergreifenden Qualifizierung von einem Weiterbildungsstipendium profitieren. Ist der Stipendiat unter 25 Jahre alt und kommt für zehn Prozent der Weiterbildung selbst auf, steuert der Bund 7.200 Euro – verteilt auf drei Jahre – bei. Als Fördervoraussetzung müssen jedoch besondere Leistungen in der Ausbildung oder im Beruf erbracht worden sein.
7. WeGebAU
Mit dem Programm “Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) wird eine andere Zielgruppe bedient: Es richtet sich an Ungelernte sowie an Beschäftigte, die seit mindestens vier Jahren ihren Beruf nicht mehr ausüben. Auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen profitieren von WeGebAU. 100 Prozent der Weiterbildungskosten trägt der Staat, wenn die Fortbildung zu einem Berufsabschluss führt. Für 75 Prozent der Kosten kommt er bei älteren Beschäftigten auf, wenn die Schulungszeit zumindest teils in die Arbeitszeit fällt. Maximal 50 Prozent übernimmt er in allen anderen Fällen, sofern der Arbeitgeber für mindestens die andere Hälfte aufkommt.
Darüber hinaus bieten die einzelnen Bundesländer noch eigene Förderprogramme an. So können Beschäftigte etwa von Bildungsurlaub profitieren. Hierbei können Arbeitsnehmer bis zu einer Woche bezahlten Urlaub bekommen, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren.