Von Voll- zur Teilzeit: Vorteile, Nachteile und Vorgehen
Weniger zu arbeiten: Das wünschen sich viele. So bliebe viel mehr Zeit für andere Dinge, die wichtig sind. Neben Freiräumen für private Dinge spielen auch der zunehmende Stress und Termindruck in der Arbeitswelt eine Rolle. “Bin ich dem überhaupt noch gewachsen?”, fragen sich die, die sich zunehmend ausgebrannt fühlen und mit eine Arbeitszeitreduzierung liebäugeln. Erfahren Sie deshalb, welche Vor- und Nachteile mit einer Teilzeitbeschäftigung einhergehen und wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten.
Gründe für eine Arbeitszeitreduzierung
Die Gründe, weshalb Menschen beruflich kürzertreten wollen, sind vielseitig. Meist geht es darum, mehr Freiraum zu gewinnen. Bei manchen spielt auch der Gedanke von mehr Lebensqualität in die Entscheidung mit hinein. Geld allein ist schließlich nicht alles im Leben. Am häufigsten drosseln jedoch Arbeitnehmer:innen aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit: Egal, ob es um die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger geht: Durch eine Teilzeitarbeit lässt sich beides besser unter einen Hut bringen.
Welche Vorteile bietet Teilzeitarbeit?
Wer sich für eine Teilzeitbeschäftigung entscheidet, für den dominieren die Vorteile, die damit einhergehen:
- mehr Lebensqualität durch weniger berufliche Verpflichtungen
- mehr Erholung und dadurch geringeres Burnout-Risiko und besseres Wohlbefinden
- mehr Zeit für private Dinge (Familie, Hobbys, Ehrenamt, Weiterbildung, etc.)
- steuerliche Vorteile: mehr Netto vom Brutto durch geringere Lohnsteuerabgaben
- Arbeit trotz Einschränkung und somit Teilhabe am Arbeitsleben möglich, etwa bei kranken Menschen oder Menschen mit Handicap
- sanfte Übergänge, etwa von der Elternzeit zurück ins Berufsleben oder vom Berufsleben in den Rentenalltag bei Altersteilzeit
Welche Nachteile gehen mit Teilzeitarbeit einher?
Das klingt alles vielversprechend. Und doch muss man sich bei einer Entscheidung für eine Arbeitszeitreduzierung auch der Nachteile bewusst sein:
- Geringeres Einkommen: Wer weniger arbeitet, verdient auch weniger. Hier gilt es, genau abzuwägen, ob man mit dem geringeren Einkommen über die Runden kommt. Unterstützung bietet hierbei der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Geringerer Rentenanspruch: Wer weniger arbeitet und verdient, leistet auch monatlich geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und hat dadurch später eine deutlich geringere staatliche Rente.
- Karriere ade: In manchen Unternehmen kann der Wechsel auf eine Teilzeitstelle auch das Karriere-Aus bedeuten. Vor allem in konventionellen Betrieben sind Gehalterhöhungen und Beförderungen an die Arbeitszeit geknüpft. Führungspositionen werden vielerorts nicht mit einer Teilzeit-Option angeboten.
- Kein Rückkehrrecht: Ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung gibt es zwar, jedoch keins auf Vollzeitbeschäftigung, wenn man in einer Teilzeitanstellung war. Wenn Sie also wieder Stunden aufstocken und zur Vollzeit zurückkehren wollen, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er sich darauf einlässt.
So gehen Sie beim Wunsch auf Arbeitszeitreduzierung vor
Wird der/die Chef:in einer Reduzierung der Arbeitszeit überhaupt zustimmen? Diese Frage stellen sich viele, wenn sie ihren Entschluss gefasst haben, dass sie weniger Stunden arbeiten möchten. Und noch immer gibt es viele Arbeitgeber, die Teilzeit skeptisch gegenüberstehen, weil sie glauben, dass dann die Arbeit nicht richtig erledigt wird. Eine Studie des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hat jedoch genau das Gegenteil herausgefunden: So sollen Teilzeitbeschäftigte motivierter und auch produktiver arbeiten und sich seltener krankmelden als Vollzeitbeschäftigte – vermutlich, weil sie einen besseren Ausgleich zum Berufsalltag erleben. Der Weg zur Teilzeitarbeit ist einfach:
1. Anspruch prüfen
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch, die Arbeitszeit von Voll- auf Teilzeit zu reduzieren. Allerdings müssen folgenden Voraussetzungen dafür erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
- Sie dürfen in den vergangenen 2 Jahren keinen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung gestellt haben.
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Angestellte.
2. Fristen beachten
Besteht ein Anspruch? Dann müssen Sie beachten, dass Ihrem Arbeitgeber der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung drei Monate vor Ihrem angestrebten Starttermin in Textform vorliegen muss. Der Arbeitgeber hat zwei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen und diesen gegebenenfalls abzulehnen, allerdings nur, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Bleibt bis zu einem Monat vor Ihrem Wunschdatum eine Reaktion des Arbeitgebers aus, tritt die Teilzeit automatisch in Kraft. Hinweis: Elternzeit ist ein Sonderfall. Hier gelten kürzere Fristen.
3. Arbeitszeit planen
Wer Teilzeit arbeitet, hat einen größeren Erholungseffekt, jedoch auch ein geringeres Einkommen. Überlegen Sie sich deshalb gut, wie viele Stunden Sie reduzieren möchten. Sie können erst nach zwei Jahren (außer bei Elternzeit) erneut einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung stellen.
4. Absprache mit dem Arbeitgeber
Wenn Sie alles genau durchdacht haben, ziehen Sie Ihren Arbeitgeber hinzu. Führen Sie am besten in Ihrem Antrag bereits Ihre Vorstellungen von der Anzahl der Arbeitsstunden in Teilzeit und den der Stundenverteilung mit auf. Ihr Arbeitgeber muss diese Vorstellungen allerdings nicht zwangsläufig berücksichtigen, schließlich müssen Ihre Arbeitszeiten zum Betrieb passen. Zeigen Sie sich dahingehend kompromissbereit.
5. Urlaubsanspruch klären
Der Urlaubsanspruch richtet sich in der Regel nach den Arbeitstagen pro Woche. Haben Vollzeitbeschäftigte 30 Urlaubstage im Unternehmen und Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit auf fünf Tage mit je vier Stunden, haben Sie weiterhin 30 Tage Urlaubanspruch. Arbeiten Sie jedoch nur vier Tage mit je fünf Stunden, verringert sich Ihr Anspruch auf 24 Tage. Allerdings müssen Sie dann auch nur acht anstatt von zehn Tagen Urlaub nehmen, wenn Sie zwei Wochen Urlaub haben möchten. Übrigens: Auch Überstunden sind bei Teilzeitarbeit möglich und in Form von Freizeit abfeier-, in manchen Unternehmen auch auszahlbar. Sofern es in Ihrem Betrieb einen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt, bleibt dieser bei Teilzeitbeschäftigung bestehen. Der Arbeitgeber darf das Urlaubsgeld jedoch anteilig kürzen.
6. Rückkehrmöglichkeiten besprechen
Wie schon oben genannt: Ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht. Um nicht in der Teilzeitfalle zu landen, ist es besser, für einen bestimmten Zeitraum eine befristete Teilzeitarbeit zu beantragen, um dann wieder in Vollzeit zurückkehren zu können. Seit 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit: Für eine festgelegte Dauer von einem bis fünf Jahren können Beschäftigte in Teilzeit gehen, um danach wieder in Vollzeit zurückzukehren. Allerdings müssen folgenden Voraussetzungen dafür erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Angestellte.
Weniger zu arbeiten: Das wünschen sich viele. Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, sollte sich jedoch intensiv damit auseinandersetzen und die oben genannten Punkte beachten. Der Weg in die Teilzeit kann einen Mehrwert bieten, er kann jedoch auch eine Falle sein – dann, wenn es keinen Weg zurück gibt, einem Karriere-Aus gleich kommt oder fehlkalkuliert wurde.
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