Beschreibung
Schnittstelle Arbeitsrecht und M&A
Das Arbeitsrecht wird bei der Strukturierung von M&A-Transaktionen häufig vernachlässigt. Dabei kann die Wahl der Transaktionsstruktur ganz erhebliche Auswirkungen auf die Machtverhältnisse im Zielunternehmen nach Abschluss der Transaktion haben. Das gilt z. B. für die kollektivrechtlichen Arbeitsbedingungen und die personelle Zusammensetzung der Arbeitnehmervertretungen. Unabhängig davon gilt es, arbeitsrechtliche Risiken bei M&A-Transaktionen zu erkennen und angemessen zwischen den Vertragsparteien zu verteilen. Das Seminar zeigt Ihnen anhand von Praxisbeispielen und Musterklauseln, wie Sie mit arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei M&A-Transaktionen umgehen. Zudem erläutern Ihnen die beiden erfahrenen Experten die neueste Rechtsprechung und deren Relevanz für die Praxis.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Einführung und Strukturierung
- Interessenslage und Beteiligte
- Share Deal vs. Asset Deal
- Ablauf und Meilensteine
- Arbeitsrecht in der M&A-Transaktion
Due Diligence
- Ablauf und typische Inhalte
- Datenschutz
- Arbeitsrechtliche Prüfungsschwerpunkte
Vertragsgestaltung
- Unternehmenskaufvertrag im Überblick
- Share Deal:
- Auswirkungen auf Tarifverträge und Konzernbetriebsvereinbarungen
- Individual- und kollektivrechtliche Garantien
- Betriebliche Altersversorgung
- Asset Deal:
- Unterrichtung nach § 613a BGB
- Einbeziehung der Arbeitnehmervertretungen
Closing und Integration
- Typische Inhalte
- Auswirkungen auf tarifliche und vertragliche Vergütung
- Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen
- Schicksal der Inhalte von Gesamt- und lokalen Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialplan bei der Integration
- Sonderfall: Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept
M&A in Sondersituationen
- Distressed Transaktionen und Einsatz von Transfergesellschaften
- Carve Out Transaktionen
Zielgruppe / Voraussetzungen
Beiräte und Aufsichtsräte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Geschäftsführer, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Veräußerer und Erwerber von Betrieben
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