Schritt für Schritt in die Rente
Bis 2029 wird das Renteneintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass alle Jahrgänge nach 1964 erst mit 67 in die Rente verabschiedet werden. Da kommt manchem/mancher das Konzept Altersteilzeit wohl gelegen. Wir stellen es vor.
Wichtige Fragen zur Altersteilzeit
Was umfasst Altersteilzeit genau?
Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, die durch das Altersteilzeitgesetz geregelt ist. Mit diesem Modell können Arbeitnehmende stufenweise in die Rente gehen und sukzessive ihre Arbeitszeit reduzieren.
Wer kann in Altersteilzeit gehen?
Arbeitnehmende ab 55 Jahren können von Altersteilzeit Gebrauch machen. Zudem muss der Nachweis vorliegen, dass man zuvor mindestens 1.080 Kalendertage in den letzten fünf Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
In welcher Weise ist mein Arbeitgeber involviert?
Wenn Sie in Altersteilzeit gehen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen und gemeinsam mit ihm festhalten, wie Ihre Arbeitszeit reduziert wird. Rechtlich gesehen sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Altersteilzeit zu gewähren. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und/oder ist schriftlich in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen fixiert.
Welche Modelle gibt es bei Altersteilzeit?
In der Regel wird die wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte gekürzt. Dazu gibt es zwei Modelle, wenn Sie sich für Altersteilzeit entscheiden. So können Sie mit dem Blockmodell einen festgelegten Zeitrahmen in zwei Teile unterteilen. Im ersten Teil arbeiten Sie wie bisher. Im zweiten Teil werden Sie freigestellt. Mit dem Gleichverteilungsmodell wiederum wird die Arbeitszeit komplett um die Hälfte reduziert. Dabei können Sie beispielsweise Stunden pro Arbeitstag kürzen oder Ihre Arbeitswoche um ein paar Tage reduzieren.
Wie sieht es mit dem Gehalt aus?
Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten die Hälfte Ihres bisherigen Lohns, der vom Arbeitgeber um 20 % des reduzierten Gehalts aufgestockt wird. Diese Bezuschussung ist steuer- und sozialabgabenbefreit, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld muss der Arbeitgeber Beschäftigten in Altersteilzeit nicht zahlen.
Kann ich mich in Altersteilzeit fördern lassen?
Wenn Sie vor 2010 in Altersteilzeit gegangen sind, konnte Ihr Arbeitgeber auf staatliche Förderung setzen. Seither gilt die Regelung jedoch nicht mehr.
Was gibt es in Sachen Kündigung zu beachten?
Grundsätzlich können beide Parteien in der Altersteilzeit kündigen, sofern diese nicht Bestandteil der Kündigung ist. Dann ist die Kündigung rechtlich anfechtbar.
Bis bald im kursfinder.de-Wissensguide!