Plusstunden = Mehrarbeit?
Sie arbeiten in der Woche locker mal 45-50 Stunden, obwohl nur 40 in Ihrem Vertrag vereinbart sind? Wenn Ihr Unternehmen eine einvernehmliche Überstundenregelung hat, ist das schon mal eine feine Sache! Denn gesetzlich sind Überstunden noch nicht geregelt. Was gilt es also generell bei Überstunden zu beachten?
Die wichtigsten Fragen
Darf die Geschäftsleitung Überstunden anordnen?
Per se ist die Überstundenregelung vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jedes Unternehmen seine eigenen Regeln dazu aufstellen kann. Diese können etwa im Arbeitsvertrag festgehalten werden, indem neben der wöchentlichen Grundarbeitszeit zusätzlich vereinbart wird, dass der Arbeitnehmende auf Anordnung Mehrarbeits- oder Überstunden zu leisten hat. Auch seitens des Betriebsrates oder im Rahmen von Tarifverträgen sind solche Vereinbarungen möglich.
Überstunden = Mehrarbeit?
Im Arbeitszeitgesetz ist definiert, dass Überstunden nicht gleichzusetzen sind mit Mehrarbeit. So ist geregelt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Ordnet die Führungskraft jedoch eine tägliche Arbeitsdauer von bis zu zehn Stunden an (Mehrarbeit), muss gewährleistet sein, dass in einem Zeitraum von einem halben Jahr die durchschnittliche Arbeitszeit maximal acht Stunden pro Tag beträgt.
Können freiwillig geleistete Überstunden vergütet werden?
Überstunden, die von der Geschäftsleitung nicht per se angeordnet wurden, werden nicht vergütet.
Wie sieht es mit Freizeitausgleich aus?
Sehr viele Unternehmen begrüßen diese Regelung, weil dies keine Störungen im Ablauf, etwa in der Lohnbuchhaltung, verursacht. So können Arbeitnehmende einen freien Tag nehmen, aber auch mit ihrem Arbeitszeitkonto ins Minus rutschen, ohne dafür sanktioniert zu werden. Die fehlenden Zeiten können dann wieder nachgearbeitet werden.
Was geschieht mit Überstunden, wenn ich kündige?
In diesem Fall obliegt es der Führungskraft, ob sie die Überstunden ausbezahlt oder diese als Freizeitausgleich zur Verfügung stellt. Dies ist sowohl der Fall, wenn Sie gekündigt werden, als auch wenn Sie selbst die Kündigung einreichen.
Was gibt es noch Interessantes zu wissen?
- Werdende Mütter dürfen keine Mehrarbeit oder Überstunden leisten.
- Gleichgestellte Personen oder Menschen mit Schwerbehinderung können sich von Überstunden oder Mehrarbeit freistellen lassen.
Bis bald im kursfinder.de-Wissensguide!