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Sonderurlaub: Wann bekomme ich zusätzlich frei?

Schicksalsschläge oder auch so manch freudiges Ereignis halten sich nicht an unseren Terminkalender. Trauerfall, Umzug, Eheschließung: Muss man für solche Ereignisse seine Urlaubstage opfern? Wir geben einen Überblick, wann Mitarbeitenden Sonderurlaub zusteht.

Sonderurlaub: Wann bekomme ich zusätzlich frei?

Trauerfall, Eheschließung, Umzug: Ein Überblick zum bezahlten Sonderurlaub 

Es gibt Situationen im Leben, da braucht man einfach eine Verschnaufpause. Schicksalsschläge oder auch so manch freudiges Ereignis halten sich nicht an unseren Terminkalender: Stirbt etwa ein Familienmitglied, kann einen das ganz schön aus der Bahn werfen. Steht die eigene Hochzeit vor der Tür, ist man gedanklich ausschließlich dort. Erkrankt das Kind und kann nicht anderweitig betreut werden, ist es verständlich, dass Eltern es nicht allein lassen können und wollen. Doch müssen Arbeitnehmer:innen für all solche Anlässe Urlaubstage opfern? In welchen Fällen steht einem Sonderurlaub zu? Einen Überblick findest du hier. 

Der reguläre Jahresurlaub dient der Erholung – das gibt der Gesetzgeber vor. Mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub stehen Arbeitnehmenden bei einer Fünftagewoche im Kalenderjahr zu. Bei einer Sechstagewoche sind es mindestens 24 Urlaubstage. In vielen Unternehmen gehören 30 Urlaubstage inzwischen zum Standard. In bestimmten Fällen besteht jedoch Anspruch auf weiteren Urlaub: sogenannter Sonderurlaub. Dieser ist in § 616 des BGB geregelt. Kurz gesagt: Arbeitnehmende müssen bei Bezahlung freigestellt werden, wenn im Privatleben eine Ausnahmesituation vorliegt, die es nicht ermöglicht, der Arbeitspflicht nachzukommen. 

Was steht in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeits- oder Tarifvertrag? 

Der Paragraf benennt jedoch keine konkreten Anlässe, so dass es im Ermessen des Arbeitgebers liegt, ob, wann und wie lange er Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bezahlten Sonderurlaub bewilligt. Genauere Regelungen zum Sonderurlaub finden sich oft in Betriebsvereinbarungen, Tarif- und Arbeitsverträgen. Viele Arbeitgeber orientieren sich dabei an den Ereignissen, die im TVöD als Anlass für Sonderurlaub genannt werden. Dazu zählen: 

  • Geburt eines Kindes der Ehefrau oder Lebenspartnerin (ein Arbeitstag) 
  • Tod des/der Ehepartners/-partnerin oder Lebenspartners/-partnerin, eines Kindes oder Elternteils (zwei Arbeitstage) 
  • Umzug aufgrund eines betrieblichen Grundes (ein Arbeitstag) 
  • 25-jähriges oder 40-jähriges Firmenjubiläum 
  • ärztliche Behandlung, die nur während der Arbeitszeit erfolgen kann (Behandlungs- und Fahrtzeiten) 
  • schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen (ein Arbeitstag) 
  • schwere Erkrankung eines Kindes unter 13 Jahren (bis zu vier Tagen) 

Sonderurlaub für ehrenamtlichen Einsatz 

Auch darüber hinaus gibt es Ereignisse, bei denen Unternehmen ihre Mitarbeitenden bezahlt freistellen: Dazu zählen etwa staatsbürgerliche Pflichten z.B. als ehrenamtliche:r Richter:in oder Schöffe. Auch Mitarbeiter:innen die sich ehrenamtlich für den Katastrophenschutz oder die Freiwillige Feuerwehr engagieren, bekommen für Einsätze während der Arbeitszeit bezahlten Sonderurlaub. Weitere Ereignisse, die Sonderurlaub rechtfertigen, können Ehejubiläen der Eltern, Ladungen zu Gerichts- und Behördentermine oder Termine für Vorstellungsgespräche nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber sein. 

Weil es nicht immer eindeutige Regelungen zum Sonderurlaub in Unternehmen gibt, entscheidet der Arbeitgeber in jedem Fall neu und individuell – und zeigt sich häufig kulant und verständnisvoll. Jemand, der bereits länger im Unternehmen beschäftigt ist und bisher immer einen guten Job gemacht hat, wird unter Umständen beim Tod eines Angehörigen länger bezahlt freigestellt als jemand mit einer kürzeren Betriebszugehörigkeit. Oftmals entscheidet auch der Grad der Verwandtschaft oder die Enge der Beziehung, ob jemand bei Angelegenheiten wie Eheschließungen oder Trauerfällen Sonderurlaub erhält. So oder so: Der Arbeitgeber kann immer einen Nachweis über den Grund des Sonderurlaubs anfordern, den Arbeitnehmer:innen dann auch zu liefern haben. 

Ein bisschen Luft, um durchzuatmen 

Urlaubstage, die der Erholung dienen, für Ausnahmesituationen im Privatleben zu opfern, ist weder im Sinne des Arbeitgebers noch im Sinne des Arbeitnehmers. Der im Arbeitsrecht verankerte Sonderurlaub unterstützt genau dann: Durch ihn können sich Betroffene den organisatorisch anfallenden Tätigkeiten widmen, mit der Situation auseinandersetzen und im Trauerfall die seelische Belastung besser bewerkstelligen. Denn egal, ob Hochzeit, die Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines Angehörigen oder eine schwere Erkrankung bei Angehörigen im gleichen Haushalt: Es gibt Situationen, in denen die Gedanken um vieles, nur nicht um die Arbeit kreisen. Sonderurlaub verschafft Mitarbeitenden ein bisschen Luft, um durchzuatmen. 

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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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