Kündigungsgrund, Kommunikation, Gesetze
Neues Jahr, neues Glück? Eventuell haben Sie sich im Dezember dazu entschlossen, die Jobsuche anzugehen und Ihren jetzigen Arbeitgeber zu verlassen. Es folgten Bewerbungs- und Gesprächsrunden und nun ist die Zusage in Ihren E-Mail-Posteingang geflattert, die Sie Ihrerseits schriftlich bestätigt haben. Jetzt steht die Kündigung an. Und auch für diesen Schritt haben wir Wissenswertes für Sie zusammengestellt.
Die richtige Kommunikation
Da Sie bereits den Entschluss gefasst haben, Ihrem Arbeitgeber zu kündigen, “entfallen” die Tipps zur reiflichen Überlegung, die wir Ihnen bereits in diesem Artikel an die Hand gegeben haben. Nun sind Sie an der Reihe, Ihrer Führungskraft die Kündigung schriftlich mitzuteilen. Auch ein Kündigungsgespräch ist ratsam. Dieses ist zwar nicht vorgeschrieben, aus Höflichkeitsgründen sollten Sie jedoch ein persönliches Gespräch einplanen. Wichtig zu wissen: In beiden Fällen sind Sie arbeitsrechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Kündigungsgrund anzugeben. Nur in Ausnahmefällen wie einer außerordentlichen beziehungsweise fristlosen Kündigung müssen Sie den genauen Grund nennen. Bei einer ordentlichen Kündigung, die die Kündigungsfrist einhält, sind Sie nicht dazu angewiesen, eine entsprechende Auskunft zu erteilen.
Bereiten Sie diese Checkliste für das Gespräch vor:
- Resümee der letzten Zeit: Zeigen Sie Dankbarkeit!
- Erläuterung der genauen Aufgaben und was Sie daraus gelernt haben beziehungsweise für die Zukunft mitnehmen
- Besprechung des Debriefings, also der Einarbeitung eines/einer potenziellen Nachfolgers/Nachfolgerin, und Ihres Offboardings
- Rechtfertigen Sie sich nicht! Ihre Kündigung wird Gründe haben, die Sie, wie bereits erwähnt, nicht nennen müssen. Auch sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Namen des neuen Arbeitgebers preiszugeben.
Das Kündigungsschreiben
Im persönlichen Gespräch legten Sie dar, dass Sie kündigen werden und bis zu welchem Zeitpunkt Sie noch im Unternehmen bleiben. Für die schriftliche Version Ihrer Kündigung sind ebenfalls gewisse Regularien notwendig. Nur mit diesen ist die Kündigung rechtmäßig. Damit Ihr Kündigungsschreiben wasserfest ist, haben wir in diesem Beitrag bereits einige Tipps zum Verfassen bereitgestellt.
Das Offboarding/Debriefing
In der Vielzahl der Fälle verlässt man das Unternehmen im Guten, wenn man etwa den Heimatort wechselt oder wenn man neue Aufgabenbereiche angehen möchte, die einem beim derzeitigen Arbeitgeber versagt bleiben. Doch auch im Falle eines negativ motivierten Weggangs ist ein positiv konnotiertes Offboarding und Debriefing ein guter Schachzug, um die Reputation im Unternehmen zu wahren und eine mögliche Rückkehr nicht im Vorfeld zunichte zu machen.
Nachdem Sie also die Kündigung eingereicht haben, geht es an das Umsetzen einer gelungenen Übergabephase. Entscheidend ist, dass Ihre laufenden Projekte abgeschlossen sind, ehe Sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Steht während der Übergabephase bereits Ihr:e Nachfolger:in fest, steht es Ihnen ebenfalls gut zu Gesicht, ihn oder sie in Ihr altes Aufgabenfeld einzuarbeiten. In diesen Artikeln geben wir Ihnen ausführlichere Einblicke, wie Sie das Offboarding und Debriefing souverän meistern: