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Inspiration Pflegedienstleitung

Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) – die Führungsposition im Pflegedienst 

Der Beruf der "Pflegedienstleitung (PDL)" beinhaltet eine leitende Tätigkeit und Führungsposition einer Pflegefachkraft in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt und auch inhaltlich nicht klar definiert. Allerdings verbinden sich mit der Ausübung dieses Berufes hohe vielseitige verantwortungsvolle Aufgaben, für deren Erfüllung entsprechende Qualifizierungen erforderlich sind, die durch spezielle Weiterbildungen vermittelt werden. Für die offizielle bundesweite Anerkennung des verantwortungsvollen Berufs der Pflegedienstleitung müssen die in § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, zu denen auch die anerkannte Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) gehört.

Aufgaben der Pflegedienstleitung

Die Pflegedienstleitung kann einer einzelnen Person oder auch einem Team übertragen werden. In der Regel handelt es sich um eine fachlich qualifizierte Person, die den Pflegedienst zum Beispiel in einem Krankenhaus, in einem Pflegeheim, in einem Altenheim, bei einem ambulanten Pflegedienst oder sonstigen Pflegeeinrichtungen mit all seinen Aufgaben verantwortet und leitet. In vielen Einrichtungen und Organisationen ist die Pflegedienstleitung auf der mittleren Managementebene angesiedelt und steht zwischen der Stationsleitung oder Abteilungsleitung und der Geschäftsführung als oberste Instanz. In dieser Position gestaltet sich das Aufgabengebiet einer Pflegedienstleitung sehr vielfältig mit hohen Verantwortungen.

Dazu gehören unter anderem folgende Bereiche:

Personalmanagement

Personalführung inklusive der organisatorischen Disziplinaraufsicht und der inhaltlichen Fachaufsicht aller Pflegedienstmitarbeiter:innen, Mitarbeitermotivation sowie die Personalplanung, Personalsteuerung, die Personalentwicklung bzw. Personalförderung, die Koordination der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowohl unternehmensintern als auch mit externen Ausbildungsträgern, Personaleinstellungen und Personalentlassungen

Organisation

Arbeitsorganisation: Erstellung von Dienstplänen, Arbeitsanordnungen, Dienstanweisungen, Arbeitsabläufen, Kostensenkung, Überprüfung von Pflegestandards und Dienstanweisungen
Aufgaben der Arbeits- und Diensteinteilung: Einteilung der Mitarbeiter in Schichten, Stationen und/oder Teams auf Basis von Rahmendienstplänen
Arbeitsvorbereitung: Zuordnung der Pflegedienstmitarbeiter zu den Arbeitsaufgaben, Durchführung von beispielsweise stichprobenartigen Leistungskontrollen
Information: Weitergabe von Rundschreiben, Mitarbeiterversammlungen, Personalversammlungen

Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung

Entwicklung von Pflegekonzepten, Umsetzung der Pflegemodelle, Konzepterstellung von Maßnahmen des Qualitätsmanagements, Analyse der Pflegedokumentation, Visiten und Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen oder Kunden oder Bewohnern, Beschwerdemanagement und die Vorbereitung von Qualitätsprüfungen

Kooperationen

mit anderen Bereichen innerhalb der Einrichtung/Unternehmen und mit externen Dienstleistern, wie zum Beispiel Apotheken, Ärzte, Therapeuten, "Essen auf Rädern" oder Reinigungsunternehmen

Warenwirtschaft

Auswahl von Produkten, Absprachen mit der internen Einkaufsabteilung oder dem Einkaufsverbund, die Lagerhaltung

Finanzen und Controlling

Abrechnung der Pflegesätze mit den Krankenkassen, Aufstellung von Haushaltsplänen, verfassen von Jahresberichten, Überwachung des Budgets

Mitwirkung bei der PR- und Öffentlichkeitsarbeit

Wahrung und Absicherung der Rechte der Einrichtung und ihrer Mitarbeiter

Innerhalb des Pflegedienstes übernimmt der Pflegedienstleistung für alles die Verantwortung. Das Aufgabenspektrum ist mit dieser Auflistung nicht abgeschlossen und auch nicht allgemeingültig, sondern zeigt Aufgaben auf, die in der Regel der Pflegedienstleitung zufallen oder übertragen werden können.

Voraussetzungen für den Beruf der Pflegedienstleistung

Das Tätigkeitsfeld einer Pflegedienstleistung ist sehr umfassend, kann sehr vielfältig gestaltet sein und ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Für diese Aufgaben ist es vom Gesetzgeber her verpflichtend, dass Pflegedienstleister:innen bestimmte Ausbildungen, Weiterbildungen und Berufspraxis absolviert haben. Das Berufsbild für diese verantwortungsvollen Aufgaben der Pflegedienstleitung ist in § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI ebenso wie die Voraussetzungen dafür geregelt:

  1. Berufsausbildung:
    Der Beruf der Pflegedienstleitung setzt eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung voraus als: 
    • Gesundheits- und Krankenpfleger:in oder
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in oder
    • Altenpfleger:in oder
    • in Sonderfällen (z. B. ambulante Pflegeeinrichtungen mit Pflege und Betreuung behinderter Menschen) und in Abhängigkeit des Landesrechtes auch Heilerziehungspfleger:in und Heilerzieher:in
  2. Berufspraxis:
    Der Gesetzgeber verlangt mindestens 2 Jahre praktische hauptberufliche Berufserfahrung in dem betreffenden Ausbildungsberuf. Diese Berufspraxis muss vor Beginn der Ausübung als Pflegedienstleitung innerhalb der letzten 8 Jahre stattgefunden haben. 

  3. Weiterbildung:
    Für Verantwortung tragende Pflegefachkräfte verlangt der Gesetzgeber eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme speziell für leitende Funktionen von mindestens 460 Stunden, die erfolgreich durchgeführt wurde. 

Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, erhalten Pflegedienstleiter:innen die gesetzliche Anerkennung!

Die Weiterbildungen zur Pflegedienstleistung (PDL)

Die entsprechenden Weiterbildungen für die Pflegedienstleitung werden vorwiegend von gemeinnützigen Gesellschaften oder Akademien und privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Die Tätigkeit einer Pflegedienstleitung gestaltet sich sehr komplex, weswegen auch die Fortbildungen darauf ausgerichtet sind, entsprechende Kompetenzen, Qualifikationen und Wissen zu vermitteln. So umfasst die Weiterbildung zur "Leitenden Pflegefachkraft", "Verantwortlichen Pflegefachkraft" und "Pflegedienstleitung" die Vermittlung der benötigten Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, ökologisch-systemischen Kompetenz und Persönlichkeitskompetenz. Ebenso haben die Weiterbildungen bestimmte Qualifikationen zum Inhalt, wie die Führungsqualifikationen, wirtschaftliche Qualifikationen, organisatorische Qualifikationen, strukturelle und rechtswissenschaftliche Qualifikationen. Ziel der Weiterbildung ist die Aneignung von entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen, um einen Pflegedienst eigenverantwortlich sowie aufgaben-, kunden- und mitarbeiterorientiert erfolgreich zu leiten.

Fachlich wird vor allem ein relevantes Wissen auf dem aktuellen Stand aus der Pflegewissenschaft, dem Pflegemanagement sowie wirtschaftlichen (ökonomischen) und rechtlichen Fachgebieten gelehrt. Inhalte der Weiterbildungen sind z. B. Personalmanagement, Qualitätsmanagements, Controlling, Risikomanagement, Betriebswirtschaftslehre, Marketing, Rhetorik, Arbeitsrecht, allgemeines Recht, Sozialrecht, Konfliktmanagement, Kommunikation und angewandte Pflegewissenschaft.

Die Weiterbildung kann unterschiedlich aufgebaut sein, denn es werden verschiedene Kurse und Module angeboten. Eine bundeseinheitliche Weiterbildung zur Pflegedienstleitung existiert nicht. So gibt es Weiterbildungskurse mit einem Umfang von 460 Stunden gemäß § 71 SGB XI, die mit dem anerkannten Zertifikat als "Leitende Pflegefachkraft" oder "Verantwortliche Pflegefachkraft" abschließen. Umfassende Weiterbildungslehrgänge speziell für Leitungs- und Führungsaufgaben in Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bilden die Teilnehmer:innen kompakt zur Pflegedienstleitung aus und bereiten auf die Managementtätigkeit vor. Des Weiteren gibt es Basiskurse und Aufbaumodule sowie Zusatzqualifikationen, wie z. B. Altenpflege oder Heimmanagement für die Aufstiegsfortbildung zur Pflegedienstleitung, die einzeln aufbauend oder ergänzend absolviert werden können. Wer einen Basiskurs zur "Leitenden Pflegefachkraft" absolviert, benötigt oft für den Beruf der "Pflegedienstleitung" einen zusätzlichen Aufbaukurs für Leitungsaufgaben bzw. Management. Mit einigen Basiskursen wird die fachliche Qualifikation für die Pflegedienstleitung noch nicht erreicht.

In der Wahl der Weiterbildungslehrgänge ist darauf zu achten, ob der Kurs nur einen Fachbereich als Zusatzqualifikation behandelt, für das untere Management (z. B. Stationsleitung) qualifiziert, einen Basiskurs oder Aufbaukurs darstellt oder umfassend für das mittlere Management der Pflegedienstleitung ausbildet.

Einsatzgebiete und Karrieremöglichkeiten

Die Weiterbildungen sind unterschiedlich aufgebaut, organisiert und unterscheiden sich auch in den Voraussetzungen sowie Abschlüssen. So verleihen zum Beispiel einige Weiterbildungen zur Fachkraft für Leitungsaufgaben im Pflegebereich auch die Hochschulzugangsberechtigung, durch die ein Hochschulstudium zum Beispiel im Pflegemanagement mit akademischem Bachelor- oder Masterabschluss ermöglicht wird.

Mit der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung eröffnen sich zahlreiche Karrieremöglichkeiten. So können erfolgreiche Kursabsolventen und Kursabsolventinnen mit der entsprechenden Fortbildung in Pflegediensten von großen Krankenhäusern, Universitätskliniken, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen aller Art eine bedeutende leitende Führungsposition im mittleren Management beziehen, das direkt der Geschäftsführung unterstellt ist und einen Teil der Betriebsleitung darstellt. Je nach Einrichtung, Größe, Aufgabenspektrum und Verantwortungsumfang können in diesem Beruf entsprechend ausgezeichnete Gehälter bezogen werden, die in höheren Rahmen auch außertariflich persönlich mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Vor allem Universitätskliniken und Pflegediensteinrichtungen mit selbst zahlenden Privatpatienten und Privatpatientinnen eröffnen gute Verdienste und Karrierechancen.

Auf kursfinder.de finden Sie außerdem Ihr Pflegestudium, um Sie fit im Thema Pflege zu machen. Hier finden Sie verschiedene passende Weiterbildungen für die Pflegedienstleitung.