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Inspiration Lohn- und Gehaltsabrechnung

Eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Lohn- und Gehaltsabrechnung bietet Absolventen und Absolventinnen unterschiedlicher Ausbildungsgänge interessante, neue Karrierechancen und zugleich eine sichere berufliche Perspektive. Denn jedes Unternehmen muss für die Löhne und Gehälter seiner Beschäftigten entsprechende Abrechnungen erstellen - oder von einem darauf spezialisierten Dienstleister, zum Beispiel Steuerberater:innen oder einem Buchhaltungs- oder Lohnbüro, erstellen lassen. Das verspricht vielfältige Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Branchen, wobei kleine und mittlere Unternehmen ebenso als potenzielle Arbeitgeber:innen infrage kommen wie große Konzerne mit Tausenden von Beschäftigten. Auch in Behörden, bei Verbänden und politischen Institutionen müssen für die dort Beschäftigten Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt werden.

Gutes Zahlenverständnis gefragt

Wer sich für eine Weiterbildung in Lohn- und Gehaltsabrechnung interessiert, sollte in jedem Fall ein gutes Zahlenverständnis sowie eine Affinität zu Steuer-, Finanz- und Personalthemen mitbringen. Deshalb verwundert es nicht, dass beispielsweise zahlreiche Steuerfachangestellte eine solche Weiterbildung nutzen, um eine zusätzliche Qualifikation zu erwerben und sich neue berufliche Tätigkeitsfelder zu erschließen. Außerdem ist eine sorgfältige und exakte Arbeitsweise notwendig, denn eine Gehaltsabrechnung beziehungsweise Lohnabrechnung hat für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen eine große Bedeutung. Sie dient nicht nur als Information darüber, wie sich die gezahlte Vergütung zusammensetzt, sondern auch als Einkommensnachweis.

Mehr als nur Abrechnungen erstellen

Die Aufgaben in den Bereichen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung sind weitaus vielfältiger und anspruchsvoller als das bloße Erstellen der monatlichen Abrechnungen. Sie umfassen beispielsweise auch das Erfassen und Pflegen der Personalstammdaten eines Unternehmens, das Führen der Lohn- und Gehaltskonten sowie das Erstellen von Bescheinigungen und Arbeitspapieren, die von Arbeitnehmern für unterschiedliche Zwecke benötigt werden. Meldungen an Krankenkassen und Finanzämter müssen fristgerecht sowie sachlich und rechnerisch richtig übermittelt werden.

Auch die Prüfung von Stundenlisten und die Bearbeitung von Reisekostenabrechnungen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Darüber obliegen den in diesem Bereich Beschäftigten auch die Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Hilfeleistung in steuerlichen Fragen sowie in Fragen des Sozialversicherungsrechts.

Weiterbildung in Lohn- und Gehaltsabrechnung vermittelt umfangreiches Fachwissen

Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, bedarf es entsprechender Fachkenntnisse. Diese werden im Rahmen einer Weiterbildung in Lohn- und Gehaltsabrechnung umfassend vermittelt. Sie umfassen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte und sollten auch nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung kontinuierlich aufgefrischt werden, da sich in diesem Bereich immer wieder Veränderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, die es dann bei der täglichen Arbeit in der Lohnabrechnung beziehungsweise Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen gilt.

Neben grundlegenden Kenntnissen der Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts werden im Rahmen der Weiterbildung auch spezielle Kenntnisse für den Umgang mit besonderen Personengruppen wie Praktikanten und Praktikantnnen, Aushilfen, Studierenden, Rentner:innen oder Geschäftsführer:innen vermittelt, für die im Unterschied zu "normalen" Arbeitnehmer:innen teilweise anderer Regelungen anzuwenden sind. Auch besondere Situationen wie Betriebsprüfungen, Pfändung oder Ausscheiden von Mitarbeiter:innen werden bei der Weiterbildung im Bereich Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung umfassend behandelt. Wenn Sie nach einer Weiterbildung in Lohn- und Gehaltsabrechnung suchen, dann sind Sie hier genau richtig. Vielleicht interessiert Sie ja auch eine Weiterbildung zur Fachwirt:in, Betriebswirt:in oder im Bereich Personalwesen.