Beschreibung
Die neue Entgelttransparenzrichtlinie ist da und muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit einem Gesetzesentwurf wird noch in diesem Quartal gerechnet. Neue Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sind genauso vorgesehen wie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.
Als Arbeitgeber kommen somit neue Anforderungen auf Sie zu. So müssen Sie nicht nur im Bewerbungsverfahren für Entgelttransparenz sorgen, sondern auch im laufenden Arbeitsverhältnis geschlechterspezifische Gehaltsunterschiede offenlegen und rechtfertigen.
In unserem Online-Seminar werden Sie mit den spezifischen Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen über Entgeltstrukturen, Auskunfts- und Berichtspflichten sowie der aktiven Herstellung von Entgeltgerechtigkeit vertraut gemacht. Lernen Sie hier, wie Sie unberechtigte Forderungen abwehren können!
Überprüfen Sie Ihre bestehenden Vergütungsmodelle und passen Sie sie zeitnah an!
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung
- Stellenbewerbung:
- Bewerber haben das Recht, Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie einschlägige Tarifregelungen vom potenziellen Arbeitgeber zu erhalten.
- Transparente Verhandlungen:
- Diese Informationen müssen so frühzeitig bereitgestellt werden, dass fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt gewährleistet sind.
- Umfang des Entgelts:
- Der Begriff des Entgelts umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern auch ergänzende und variable Bestandteile wie Boni, Überstundenausgleich, Fahrvergünstigungen und Verpflegungszuschüsse.
- Verbot der Einkommensfrage:
- Es ist künftig verboten, einen Bewerber nach seinem bisherigen Einkommen zu fragen.
- Stellenbewerbung:
- Pflichten des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis
- Informations- und Auskunftspflichten:
- Bereitstellung von Informationen über die Kriterien für die Festlegung des Entgelts, die Entgelthöhe und die Entgeltentwicklung der Mitarbeiter.
- Beantwortung von Auskunftsersuchen der Mitarbeiter über ihr individuelles Einkommen und die durchschnittlichen Einkommen von Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.
- Berichtspflichten:
- Abgabe eines Berichts zum innerbetrieblichen geschlechtsspezifischen Lohngefälle ab einer Unternehmensgröße von mindestens 100 Beschäftigten.
- Aktive Herstellung von Entgeltgerechtigkeit:
- Durchführung einer Entgeltbewertung und Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Entgeltunterschiede, falls ein Lohngefälle von mindestens 5 Prozent festgestellt wird.
- Schadensersatz und Entschädigung:
- Beschäftigte, die einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, können Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung haben.
- Abwehr unberechtigter Forderungen!
- Beweislastumkehr:
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine Diskriminierung in Bezug auf das Entgelt gegeben hat.
- Informations- und Auskunftspflichten:
Zielgruppe / Voraussetzungen
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