Auf der Suche nach der passenden Inhouse-Schulung? 💡 Wir finden sie für dich!

Filtern nach
Hausverwaltung
Kursart
Durchführungsform
Ort
Alle Filter anzeigen
Erfahren Sie, wie wir die Ergebnisse sortieren
Möchten Sie erfahren, wie wir unsere Ergebnisse sortieren? Lesen Sie mehr darüber, wie Kurse in den Suchergebnissen eingestuft werden.
Zeigt 1-8 von 8 Treffern
Ads

Hausverwalter:in

Der Name verrät es schon: Hausverwalter:innen verwalten Häuser. Hinter der simplen Erklärung steckt aber ein facettenreiches Berufsbild mit zahlreichen Aufgabenbereichen. Da Hausverwalter:innen in der Regel für Wohnhäuser mit mehreren Mietparteien, große Wohnanlagen oder Gewerbegebäude tätig sind, müssen sie sowohl kaufmännische, als auch organisatorische und technische Kompetenzen mitbringen. Neben den Mieten und Nebenkostenabrechnungen verwalten Hausverwalter:innen das Vermögen der Eigentümergemeinschaft und engagieren beispielsweise Reinigungskräfte, Landschaftsgärtner:innen, Handwerker:innen und Hausmeister:innen. Sie kontrollieren die technischen Anlagen, die Strom- und Wasserversorgung und planen Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Da Hausverwalter oft die erste Anlaufstelle für alle Anliegen von Mietern und Vermieter sind, wird auch ein großes Maß an sozialen Kompetenzen benötigt.

Wege in den Beruf

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Eigentumswohnungen eine:n Hausverwalter:in benötigen. Da Eigentumswohnungen als Kapitalanlage immer beliebter werden, steigt auch die Nachfrage an qualifizierten Haus- und Wohnungseigentumsverwaltern.

Mit der Berufszulassungsregelung im § 34c Gewerbeordnung (GewO) änderte sich am 01.08.2018 die Zulassung von Hausverwaltern / Hausverwalterinnen massiv. Zuvor war es prinzipiell jedem möglich, sich als Verwalter:in zu bezeichnen und sich mit einer Hausverwaltung niederzulassen. Dafür war bisher lediglich ein entsprechender Gewerbeschein nötig. Seit der Gesetzesänderung ist die Berufsbezeichnung Verwalter:in geschützt und an eine gewerbliche Erlaubnis gebunden. Zusätzlich besteht eine Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Des Weiteren gelten seit der Gesetzesänderung folgende Voraussetzungen für die Genehmigung zum Betreiben einer Hausverwaltung:   

  • Nachweis von Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Für den Beruf des Hausverwalters / der Hausverwalterin gibt es keinen vorgeschriebenen Ausbildungsweg. Um sich die nötigen Qualifikationen und Kompetenzen für eine Tätigkeit als Hausverwalter:in anzueignen, ist viel Erfahrung notwendig. Vor der Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang zum Haus- und Wohnungseigentumsverwalter der IHK ist daher eine Ausbildung oder ein Studium von Vorteil. In der Regel führt der Weg über die Ausbildung zum Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau oder über die Zusatzqualifikation als Immobilienassistent:in. Aber auch über andere kaufmännische Berufe und eine anschließende Qualifikation zum/ zur geprüften Haus- und Wohnungseigentumsverwalter:in ist ein Einstieg in diesen Beruf möglich. Ähnlich wie beim Facility Management und dem Maklerwesen bieten auch Studiengänge wie Immobilienmanagement oder Immobilienwirtschaft die Möglichkeit in der Immobilienverwaltung Fuß zu fassen.