Mehr zum Phänomen auf Personaler- und Bewerberseite
Bewerbungen sind mit vielen Hoffnungen, aber auch viel Mühe verbunden. Arbeitnehmer:innen möchten die ideale Stelle finden und sich beruflich verwirklichen. Arbeitgeber sind auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeiter:innen und müssen sich angesichts des Fachkräftemangels gegen die Konkurrenz durchsetzen. Umso erstaunlicher ist das Phänomen Job- bzw. Bewerber-Ghosting. Kennst du nicht? Wir klären dich auf!
Was ist Job-Ghosting?
Der Begriff Ghosting stammt eigentlich aus der Dating-Szene und meint das plötzliche Untertauchen von einer Person. Anrufe und Nachrichten werden ignoriert und die Person scheint sich, wie ein Geist, in Luft aufgelöst zu haben. Der Kontaktabbruch kommt meist plötzlich und unerwartet.
Das Job- oder Bewerber-Ghosting hat dabei zwei Seiten. Zum einen kann es von Bewerber:innen ausgehen und zum anderen von Arbeitgebern betrieben werden.
Vielleicht hast du das auch schon erlebt: Du hast eine vielversprechende Stelle gefunden und deine Bewerbung abgeschickt.
Und dann? Nichts. Es herrscht Funkstille. Keine Einladung zum Gespräch, keine Absage, keine Begründung. Diese Situation ist frustrierend und enttäuschend. Noch frustrierender wird es, wenn die Funkstille erst nach dem Vorstellungsgespräch eintritt und man vergeblich auf eine Rückmeldung wartet.
Dass dies keine Ausnahme ist, hat eine Befragung von Randstad-Mente>Factum gezeigt. Dabei gaben 43 % der befragten Arbeitnehmer:innen an, im Bewerbungsprozess schon mal geghostet worden zu sein. Der Zeitpunkt kann dabei variieren. Die Funkstille kann direkt nach dem ersten Kontakt oder erst nach dem ersten Gespräch eintreten.
Doch auch Arbeitgeber kennen es, im Regen stehen gelassen zu werden. 37 % der Unternehmen haben schon einen Kontaktabbruch vonseiten der Bewerbenden erlebt.
Gründe für Job-Ghosting?
Die Gründe für so ein Verhalten sind verschieden. Ein Unternehmen kann eine Stelle beispielsweise nur der Form halber ausgeschrieben haben, obwohl eine Besetzung mit einem internen Mitarbeitenden schon feststeht. Möglich ist auch, dass Personalverantwortliche mit ihrer Arbeit und den eintrudelnden Bewerbungen nicht hinterherkommen. Es kann im Bewerbungsprozess auch schon jemand Passendes gefunden worden sein, sodass auf weitere Bewerbungen einfach nicht mehr reagiert wird.
Auf Seiten der Bewerber:innen sieht es ähnlich aus. Nur die wenigsten, die auf der Jobsuche sind, bewerben sich bei nur einer Firma. Ist ein Auswahlverfahren erfolgreich, kann der Bewerbungsprozess bei anderen Firmen mit einem Ghosting enden.
Ein weiterer Grund für eine plötzliche Funkstille kann ein negativer Eindruck während des Bewerbungsprozesses sein. Unterschiedliche Vorstellungen in den Bereichen Zusammenarbeit, Gehalt oder Kommunikationen, können zum Abbruch des Bewerbungsprozesses führen. Statt einer professionellen Absage, sowohl vonseiten des Unternehmens als auch vonseiten des/der Bewerbenden, folgt ein Abtauchen.
Welche Konsequenzen kann Job-Ghosting haben?
Egal, welche Gründe hinter einer plötzlichen Funkstille stecken: Es kann festgehalten werden, dass dieses Verhalten wenig respektvoll und unprofessionell ist. Und es kann durchaus auch Konsequenzen haben.
Heutzutage sind viele Akteure und Akteurinnen in der Berufswelt vernetzt. Bewerber:innen teilen ihre Erfahrungen auf Arbeitgeber-Bewertungsplattformen. Mehrere schlechte Bewertungen könnten neue, potenzielle Kandidaten:innen abschrecken und es einem Unternehmen zukünftig schwerer machen neue Mitarbeitende zu finden.
Aber auch Unternehmen tauschen sich aus, vor allem, wenn sie in einer ähnlichen Branche tätig sind. Als Bewerber:in solltest du daher immer höflich und professionell bleiben, um dir deine Chancen bei möglichen anderen Unternehmen nicht zu verbauen. Für Arbeitgeber hat das Bewerber-Ghosting noch eine weitere negative Konsequenz, die ziemlich kostspielig ist: Die Suche nach neuen Mitarbeitenden beginnt von vorne. Es wird viel Zeit in die Stellenausschreibung, Sichtung von Bewerbungen und das persönliche Kennenlernen von geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen investiert. Diese Zeit ist teuer und auch das Schalten von Stellenanzeigen auf mehreren Online-Jobbörsen ist mit Kosten verbunden. Wenn ein:e passende:r Kandidat:in abspringt und der Prozess von vorne beginnen muss, ist das besonders ärgerlich.
Ein wichtiger Punkt für Arbeitgeber ist auch der Fachkräftemangel. Der Bewerbungsmarkt hat sich zugunsten der Bewerber:innen verändert. In vielen Branchen sind es nun die Unternehmen und nicht die Arbeitnehmer, welche konkurrieren müssen. Unternehmen können es sich nicht mehr leisten, sich für Rückmeldungen mehrere Wochen Zeit zu lassen. Laut einer 2022 veröffentlichten Studie der KÖNIGSTEINER Gruppe sind es schon heute eher die Bewerber:innen, die Unternehmen absagen, als umgekehrt. Ein träger oder unprofessioneller Bewerbungsprozess kann zukünftig zu heiklem Personalmangel führen.
Was hilft gegen Ghosting?
Wie in allen guten Beziehungen hilft auch im Verhältnis zwischen Bewerber:in und potenziellem Arbeitgeber immer eine offene Kommunikation. Egal, ob sich der Bewerbungsprozess verlängert, die Auswahl vertagt werden müssen oder eine Entscheidung gefallen ist, Unternehmen sollten ihre Bewerber:innen während des Prozesses auf dem Laufenden halten. Das ist nicht nur eine Frage des respektvollen Miteinanders, sondern fördert auch eine positive Außenwahrnehmung. Ein gut strukturierter Bewerbungsprozess ist Pflicht, wenn man Fachkräfte nicht an die Konkurrenz verlieren will.
Ebenso sollte Bewerberinnen und Bewerber um eine ehrliche Kommunikation bemüht sein. Wenn kein Interesse besteht oder ein besseres Angebot vorliegt, ist es nur fair, dies dem Unternehmen mitzuteilen. Man sieht sich bekanntermaßen immer zweimal im Leben.
Dieser Beitrag hat Sie zur Weiterbildungssuche inspiriert? Dann geben Sie uns den Auftrag, für Sie passende Kursangebote zu sichten. Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus.