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Soforthilfen für Kleinunternehmen und Selbstständige im Überblick

Fehlende Einnahmen, laufenden Kosten: Die Corona-Krise trifft Kleinst- und Kleinunternehmer sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler besonders hart. Bund und Länder haben deshalb Soforthilfe-Programme ins Leben gerufen. Wir haben sie in einer Übersicht gesammelt, in der wir Sie auch zu den Antragsformularen weiterleiten.

Soforthilfen für Kleinunternehmen und Selbstständige im Überblick

Finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern

Fehlende Einnahmen, laufenden Kosten: Die Corona-Krise macht vielen Wirtschaftszweigen zu schaffen. Besonders hart trifft es Kleinst- und Kleinunternehmer sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler. 

Mit einem Soforthilfe-Programm in Höhe von 50 Milliarden Euro greift die Bundesregierung Betroffenen unter die Arme. Es beinhaltet:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für drei Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für drei Monate.
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Mit den Corona-Soforthilfen sollen Liquiditätsengpässe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige überwunden werden. Die Zuschüsse sollen vor allem laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten decken. Die Anträge werden durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen bewilligt. 

Die einzelnen Länder haben teils bereits im Vorfeld eigene Hilfspakete geschnürt, auf die wir hier kurz eingehen. Diese sind teilweise mit der Soforthilfe des Bundes kombinierbar. Weitere Details finden Sie auf den Internetpräsenzen der einzelnen Bundesländer.

Überblick der Länder

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist am Mittwoch, 25. März, ein Soforthilfe-Programm gestartet. Die Soforthilfe dient kleinen und Kleinstunternehmen sowie Freiberuflern als finanzielle Überbrückung, wenn sie wegen der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind.

Die Soforthilfe sieht einen einmaligen Zuschuss für Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg vor, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses oder der entsprechenden Umsatzeinbußen, maximal jedoch den in Folge genannten Förderbeträgen. Der Zuschuss wird gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (berechnet nach der Vollzeitäquivalenten) gewährt:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Hier geht es zum Antragsformular.

Bayern

Das Soforthilfe-Programm der Bayerischen Staatsregierung richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche, existenzbedrohliche Notlage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. 

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Freiberuflicher (mit bis zu 250 Beschäftigten), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Die Obergrenze für die Höhe der Förderung ist der Betrag des durch die Corona-Krise hervorgerufenen Liquiditätsengpasses. 

Der Zuschuss wird gestaffelt nach der Anzahl der Erwerbstätigen (berechnet nach der Vollzeitäquivalenten) gewährt:

  • bis zu 5 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte: 7.500 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte: 15.000 Euro
  • bis zu 250 Beschäftigte: 30.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Berlin

Soforthilfe für Kleinstunternehmen (inklusive eingetragene Vereine) mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Selbstständige leistet in Berlin der Corona-Zuschuss. Die Landesmittel stehen für Betriebs- und Personalkosten zur Verwendung. Mit den Bundesmitteln sollen ausschließlich laufende Betriebskosten gedeckt werden können.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro für Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und dient der Deckung fortlaufender Betriebs- und Personalkosten. Für den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand kann ein weiterer Zuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Erwerbstätigen beantragt werden:

  • für Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten: zusätzlich bis zu 9.000 Euro
  • für Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Brandenburg

Das Soforthilfe-Programm von Brandenburg unterstützt Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in Not geraten sind. Diese können kurzfristig zwischen 9.000 und 60.000 Euro erhalten, um eine akute Existenzgefährdung abzuwenden.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg haben.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 Euro
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Bremen

Das Corona-Soforthilfe-Programm des Landes Bremen unterstützt Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bis zu 20.000 Euro bei besonderem Bedarf.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)  und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige in Bremen und Bremerhaven.

Hier geht es zum Antragsformular.

Das Formular kann online ausgefüllt werden, muss aber nach dem Ausdrucken unterschrieben per E-Mail eingereicht werden. Anträge und Anlagen für Bremen sind per E-Mail an zuschuss@bab-bremen.de zu richten. Für Bremerhaven sind die Anträge per E-Mail an coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de einzureichen.

Hamburg

Mit der Hamburger Corona-Soforthilfe unterstützt der Stadtstaat im Rahmen des “Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen” Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe in Hamburg, die in Folge der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Auch gemeinnützige und Non-Profit-Organisationen sind antragsberechtigt.

Die maximale Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Die Höhe bemisst sich nach dem Betrag des durch die Corona-Krise veranlassten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von drei Monaten:

  • Solo-Selbstständige: bis zu 2.500 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: bis zu 5.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: bis zu 25.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: bis zu 30.000 Euro

Eine Kopplung mit dem Soforthilfe-Programm des Bundes ist möglich:Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können zusätzlich die Förderung des Bundes in Anspruch nehmen.

Hier geht es zum Antragsformular.

Hessen

Mit dem Soforthilfe-Programm unterstützt das Land Hessen Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe und Künstler), Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (mit Ausnahme der Primärerzeugung auch der Landwirtschaft) mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptgeschäfts- bzw. Arbeitssitz des Antragstellers muss in Hessen sein. 

Förderberechtigte, die im Zuge der Corona-Krise in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind und diese nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können, erhalten einen einmaligen nicht-rückzahlbaren Zuschuss.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (berechnet nach der Vollzeitäquivalenten) und beträgt inklusive der Bundesförderung für drei Monate:

  • bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Corona-Soforthilfe gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Corona-Krise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Freiberuflern (einschließlich Kulturschaffender) Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses. 

Unterstützt werden Solo-Selbstständige sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern:

  • bis zu 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro
  • bis zu 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro
  • bis zu 24 Mitarbeiter: 25.000 Euro
  • bis zu 49 Mitarbeiter: 40.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Das Antragsformular kann vorab per E-Mail an soforthilfe@lfi-mv.de übermittelt werden, jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars erforderlich.

Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen reicht das Soforthilfe-Programm Corona des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiter und erweitert den Kreis der antragsberechtigten Unternehmen um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. 

Antragsberechtigt sind demnach gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler (einschließlich Kulturschaffender) mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), die in Folge von Corona erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Der Hauptsitz muss in Nordrhein-Westfalen sein. 

Die Höhe der Förderung erfolgt gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate: 

  • 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Hier geht es zum Antragsformular.

Niedersachsen

Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona unterstützt Kleingewerbe, Solo-Selbstständige und Freiberufler mit Betriebsstätte in Niedersachsen, die im Zuge der Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind und Liquiditätsengpässe erleiden. Die einmalige Förderung beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 20.000 Euro.

Die Höhe der Förderung erfolgt gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten:

  • bis zu 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis zu 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis zu 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz greift auf das Soforthilfe-Programm der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern zurück und ergänzt dieses Programm mit dem “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz”: Dieser ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten (beantragbar bei der Hausbank) und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte. 

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige Freier Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Höhe der Förderung erfolgt gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

  • bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro
  • bis zu 30 Beschäftigte: bis zu 39.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Anträge für den Zuschuss nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz entgegen.

 

Saarland

Mit seinem Soforthilfe-Programm unterstützt das Saarland Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern mit bis zu 10.000 Euro. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Wer die Förderung des Landes in Anspruch nimmt, kann einen weiteren Zuschuss des Bundes erhalten, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes. 

Hier geht es zum Antragsformular.

Der Antrag und die Antragsbearbeitung sind so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de .

Sachsen

Sachsen greift auf den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes zurück. Dieser wird kleinen Unternehmen, Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern einmalig gewährt, die im Zuge der Corona-Pandemie in eine existentielle wirtschaftliche Notlage geraten sind.

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Der Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und abhängig vom Liquiditätsengpass:

  • bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro für drei Monate

Hier geht es zum Antragsformular.

Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat im Zuge der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise die Corona-Soforthilfe “Sachsen-Anhalt ZUKUNFT” ins Leben gerufen. Die Soforthilfe können Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen beantragen, die aufgrund der Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe erlitten haben.

Die Soforthilfe wird gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten ausgezahlt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 Euro
  • bis zu 10 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro
  • bis zu 25 Erwerbstätige: bis zu 20.000 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 25.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat mit finanzieller Unterstützung des Bundes ein Soforthilfe-Programm in die Wege geleitet. Es unterstützt kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten. Antragsberechtigt sind Unternehmer und Betriebe, die nachweislich durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind und dadurch einen akuten Liquiditätsengpass haben.

Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):

  • bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro für drei Monate

Hier gehts es zum Antragsformular.

Thüringen

Das Land Thüringen hat ein Soforthilfe-Programm ins Leben gerufen. Es gewährt Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und Betriebsstätte in Thüringen eine Förderung. Voraussetzung ist, dass die Antragsberechtigten im Zuge der Corona-Pandemie in eine besondere wirtschaftliche Notlage geraten sind. 

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

  • bis zu 5 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis zu 25 Beschäftigte: 20.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro

Hier geht es zum Antragsformular.

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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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