Beschreibung
Mit Inkrafttreten der CSRD, der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, haben sich nicht nur der Anwenderkreis, sondern auch der Berichtsumfang sowie die -anforderungen deutlich ausgeweitet. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, sich im Unternehmen ausführlich mit dem Thema CSRD auseinanderzusetzen und die notwendigen Kompetenzen, aber auch entsprechende Prozesse aufzubauen, um einen vorgabenkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Die Hauptzielsetzungen der Schulung zum CSRD-Beauftragten bestehen darin, die notwendigen fachlichen Kenntnisse zu CSRD, insbesondere in Bezug auf die Inhalte und Anforderungen der Berichtsstandards (ESRS), zu vermitteln. Darüber hinaus werden die konkrete Umsetzung der ESRS-Anforderungen sowie das Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts anhand eines Beispielunternehmens im Rahmen der mehrtätigen Schulung praxisorientiert durchgeführt.
- Einstieg Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeit - Allgemein
- Nachhaltigkeit in der unternehmerischen Praxis
- Hintergrund und Kontext
- Theoretische Grundlagen der betrieblichen Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Alte Zeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Fakten (Begriffserläuterung, Anwenderkreis, Umfang,…)
- Unterschiede CSRD und NFRD
- Determinanten eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD
- ESRS - Allgemein
- Überblick Berichtsanforderungen
- ESRS 1 - Allgemeine Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 1
- ESRS 2 - Allgemeine Angaben
- Die vier Reporting-Bereiche
- Mindest-Angabepflichten (MDR)
- ESRS - im Detail
- Umweltstandards (E-Standards)
- Sozialstandards (S-Standards)
- Governance-Standards (G-Standards)
- Übergangsfristen im Rahmen der ESRS
- EU-Taxonomie
- Bisherige Umsetzung der Taxonomie-Verordnung
- Integration der Taxonomie-Quoten in den Nachhaltigkeitsbericht
- Thema Prüfung und Haftung im Kontext CSRD
- Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
- Folgen bei Verstößen gegen die Berichtspflicht
- LKSG
- Allgemein
- Überschneidungen LKSG-CSRD
- Quellen zum Thema CSRD / ESRS
- Updates bzgl. CSRD / ESRS
- Zertifikatsprüfung
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Geschäftsführer, Umwelt- und Energiebeauftragte, Mitarbeiter aus dem Bereich Nachhaltigkeit, Verantwortliche für den Nachhaltigkeitsbericht sowie Fachpersonal aus den verschiedensten Unternehmensbereichen, welche die Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Unternehmen etablieren / verbessern sollen
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Corporate Sustainability Reporting Directive-Beauftragter (TÜV)".
Kommende Starttermine
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TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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