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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) StrlSchV - Röntgenstrahlung

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, in Bielefeld (+3 Standorte)
Dauer
Dauer 1 Tag: 08.30 - 16.45 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
Dauer 1 Tag: 08.30 - 16.45 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018:
Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019

Die Neuerungen aus technischer Sicht

Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen

Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung

Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der
pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen

Schriftliche Erfolgskontrolle
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

Dieser Strahlenschutz-Kurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutz-Kurs „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)“ schließt mit einem Test ab.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.

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Das Berufsleben ist immer mehr von Veränderungen geprägt, neue Technologien halten stetig Einzug. Auch die Wünsche von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Wandel. Berufliche Weiterbildung ist daher essentiell, um im Beruf auf Augenhöhe zu bleiben und selbstbestimmt arbeiten zu können....

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