Beschreibung
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3, S 2.1 bis S 2.3, S 6.1
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Strahlenschutzbeauftragte zum Beispiel, für:
- Lagerung und bestimmungsgemäße Verwendung von radioaktiven Stoffen bis zum 10 hoch 6-fachen der Freigrenze
- Gaschromatographen mit ECD
- Einbau, Ausbau und Wartung von Ionisationsrauchmeldern
- anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Dienstag, 26. November 2024
9.30 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Wiederholung und Neues im Strahlenschutzrecht
Aufgaben Strahlenschutzbeauftragter
Strahlenschutztechnik und -sicherheit
Strahlenschutzmesstechnik und Dosimetrie
Kommende Starttermine
Videopräsentation
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