Beschreibung
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppen S 4.1 bis S 4.3 und S 5
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Personen, die die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren müssen, weil sie
- mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen
- in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig sind
Dienstag, 26. November 2024
9.30 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
5-Jahres-Aktualisierung nach Strahlenschutzverordnung
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