Beschreibung
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 48 StrlSchV vormals§ 18a RöV) müssen Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisieren. Nach einem erfolgreichen Besuch des Strahlenschutzkurses gilt Ihre Fachkunde weitere fünf Jahre.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
5-Jahres Aktualisierung nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach§ 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Fachkundige Mitarbeiter und Strahlenschutzbeauftragte, die Ihre Fachkunde aktualisieren möchten.
Montag, 25. November 2024
9.30 bis 12.45 und 13.30 bis 15.00 Uhr
5-Jahres Aktualisierung nach Strahlenschutzverordnung
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