Beschreibung
Auffrischungskurs „AnFöVO -
Zusätzliche Betreuungskräfte für die ambulante Pflege”
Ziel
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte nach § 53 b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 8 Unterrichtsstunden.
Die Fortbildung ist praxisbezogen und gibt Raum für persönliche Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis. Somit ist die Möglichkeit, auf persönliche Erlebnisse einzugehen und diese zu besprechen jederzeit gegeben.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Bedeutung von Ethik und Pflegeethik
- Beschäftigungsangebote und Alltagsgestaltung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kommunikation
- Gerontopsychiatrische Grundkenntnisse - Schwerpunkt Demenz
- Gerontopsychiatrische Grundkenntnisse - Schwerpunkt Depression
- Persönliche Resilienz/ Rollenverständnis als Betreuungskraft
- Auffrischung: Hauswirtschaft und Ernährungslehre; Hygiene
Zielgruppe / Voraussetzungen
- bereits qualifizierte Alltagsbegleitungen nach § 45a SGB XI (§ 8 AnFöVO)
- bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals § 87, ehemals § 53c SGB XI)
- Pflegekräfte
- Beschäftigte im sozialen Dienst
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Die Fortbdilung schließt ab mit einem Trägerzertifikat
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LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH
Die LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH bietet ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen, die auf den Bereich der ambulanten Pflege zugeschnitten sind. Als 100 prozentige Tochtergesellschaft des LfK Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. mit mehr als 900 Mitgliedern...