Beschreibung
NEU: Regelungen zur Qualifikation von Betreuungskräften für den ambulanten Bereich
Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege wurden aktualisiert. Sie treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Die Anforderungen an ihre Qualifikation für Mitarbeitende in ambulanten Diensten sind gesetzlich der Qualifikationsanforderung im stationären Bereich gleichgesetzt worden. Mitarbeiter*innen, die Betreuungsmaßnahmen erbringen (Betreuungskräfte), müssen eine Qualifikation entsprechend den Richtlinien nach § 53b SGB XI (Betreuungskräfte-RL) aufweisen, sofern diese nicht bereits über eine anrechenbare Qualifikation verfügen. Die Qualifikation der Betreuungskräfte ist auch berufsbegleitend möglich, sodass diese bereits mit dem Beginn der Qualifizierungsmaßnahme als Betreuungskräfte eingesetzt werden können. Bei Personen, die bereits mindestens 40 Stunden (=Orientierungspraktikum) in der Betreuung oder Pflege in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung tätig waren (bis zur Einführung des Instrumentes für die Prüfung der Qualität nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 SGB XI), gilt das Orientierungspraktikum als erfüllt. Allerding ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Praktikums die Qualifizierungsmaßnahme mit den drei Modulen zu beginnen.
Wir bieten ein spezielles Fortbildungsangebot für Beschäftigte in der ambulanten Betreuung an.
Ziele
Unsere Qualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten Weiterbildung gemäß der Richtlinie nach § 53b SGB XI. Wir qualifizieren Sie fachlich fundiert und praxisnah mit vielen Übungen und Anregungen für den Job-Alltag, so dass Sie sowohl für ambulante Pflegedienste als auch in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sein können.
Zielgruppe
Inhalte
In dieser Weiterbildung erwerben Sie das Wissen, um als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI, hilfe- und pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu versorgen und zu betreuen. Die Weiterbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum § 53b SGB (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung positiv beeinflussen können.
Modul 1: 100 Unterrichtstunden
- Kommunikation und Interaktion mit dementen Personen
- Kommunikation mit Angehörigen und im Team
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Aktivierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz
- Begleitung am Lebensende
- Umgang mit Stress und belastenden Situationen
- Erste Hilfe Kurs
Modul 2: Praktikum zwei Wochen
Zweiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft. Dabei werden praktische Erfahrungen in der Betreuung gesammelt.
Das Praktikum muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann zur besseren Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Pflichten auch aufgeteilt werden.
Modul 3: 60 Unterrichtsstunden
- Vertiefen der Kenntnisse
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenz
- Bewegung für Menschen mit Demenz
- Zusammenarbeit mit allen an der Pflege Beteiligten
Aufgaben der Betreuungskräfte
Motivierung und Aktivierung, Anleitung und Begleitung der zu betreuenden Personen zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitäten:
- Lesen und Vorlesen
- Musik hören, musizieren, singen
- Kochen und backen
- Spazierengehen und Begleitung bei Ausflügen
- Bewegungsübungen
- Handwerkliches Arbeiten und leichte Gartenarbeiten
- Malen und basteln
- Haustiere füttern und pflegen
- Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
- Brett- und Kartenspiele
- Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
Methode
Praxisübungen, Einzelarbeit, Gruppenübungen, Theorie
Kommende Starttermine
Zielgruppe / Voraussetzungen
Hinweis
Informationsmaterial und Beratung zur Betreuungskraft gem. §§ 43b, 53b SGB XI
- Fordern Sie hier kostenfreies Infomaterial an.
- Die Durchführungsorte, Termine und Ansprechpartner*innen finden Sie weiter unten auf dieser Seite, gerne beraten Sie unsere Ansprechpartner*innen vor Ort.
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Unter dem Dach des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e.V. hat sich ein Netzwerk von 18 Bildungsunternehmen, Sozial- und Personaldienstleistern mit flächendeckender Präsenz in Bayern entwickelt. Ihr innovatives Dienstleistungsportfolio in den Bereichen Bildung, Beratung, Personal und Soziales ist praxisnah und konsequent...