Beschreibung
Auffrischungskurs „Zusätzliche Betreuungskräfte
für stationäre Pflegeeinrichtungen
Ziel
Als anerkannte Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87 b SGB
XI) sind Sie verpflichtet, jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden Fortbildung nachzuweisen. Wir vermitteln Ihnen in diesem Kurs stets den aktuellen Wissensstand aus den verschiedenen betreuungsrelevanten Themenbereichen.
Wesentlichen Stellenwert hat hierbei die Reflexion Ihrer Tätigkeit. Daneben vermitteln wir Ihnen, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Leistungserbringung und Abrechnung erfolgen auf Basis des § 43 b SGB XI.
Inhalte / Module
- Bedeutung von Ethik und Pflegeethik
- Beschäftigungsangebote und Alltagsgestaltung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kommunikation
- Gerontopsychiatrische Grundkenntnisse - Schwerpunkt Demenz
- Gerontopsychiatrische Grundkenntnisse - Schwerpunkt Depression
- Persönliche Resilienz/ Rollenverständnis als Betreuungskraft
- Auffrischung: Hauswirtschaft und Ernährungslehre; Hygiene
Zielgruppe / Voraussetzungen
Anerkannte Betreuungskräfte nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI)
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Die Fortbdilung schließt ab mit einem Trägerzertifikat
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LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH
Die LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH bietet ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen, die auf den Bereich der ambulanten Pflege zugeschnitten sind. Als 100 prozentige Tochtergesellschaft des LfK Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. mit mehr als 900 Mitgliedern...