Beschreibung
Grundlehrgang zur Beförderung radioaktiver Stoffe
Kenntniserwerb gemäß ADR/RID, AtG und StrlSchG
Der Lehrgang dient der Erstschulung von verantwortlichen Personen und der vertieften Schulung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen, die an der Beförderung radioaktiver Stoffe beteiligt sind. Gefahrgutbeauftragte müssen laut GbV (vom 25.2.2011) zur Erlangung des Schulungsnachweises eine Schulung und auch Prüfung für alle Klassen absolvieren (siehe Kurs ST511).Neben den eingangs erwähnten Regelwerken (ADR/RID, AtG und StrlSchG) wird Grundlagenwissen zum Strahlenschutz vermittelt. Der Kurs ist kein Kurs zum Erwerb der Fachkunde.
Folgende Themen werden behandelt:
- Radioaktivität und Strahlenphysik
- Dosisgrößen und Dosimetrie
- Grundlagen des Atom-, Strahlenschutz- und Verkehrsrechts
- Behördliche Verfahren nach § 4 Atomgesetz (AtG) sowie §§ 27 ff. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- Beförderung radioaktiver Stoffe nach Atomrecht, Strahlenschutzrecht und Verkehrsrecht
- Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Pflichten und Haftung der beteiligten Personen
- Aufbau und Struktur des ADR, insbesondere der Klasse 7: GGVSEB, ADR und RID - Klasse 7, Klassifizierung radioaktiver Gefahrgüter, Freistellung, Begrenzung und Ausnahmen
- Verpackung, Verladen, Kennzeichnung, Behältertypen, Versandstücke
- Dokumentation und Begleitpapiere
- Anforderungen an das Beförderungsmittel und die Beförderung
- Fallbeispiele und praktische Übungen.
Der Kurs wendet sich an die für die Beförderung radioaktiver Stoffe verantwortlichen Personen. Dazu gehören Versand- und Speditionsleiter, Strahlenschutz- und Betriebsbeauftragte, die mit diesem Aufgabengebiet betraut sind.
In der Kursgebühr ist ein ADR/RID-Regelwerk enthalten. Wenn Sie dieses nicht benötigen, bitte bei der Anmeldung unter "Bemerkung" angeben. Die Kursgebühr wir dann entsprechend reduziert. In diesem Falle bringen Sie bitte Ihr eigenes ADR-Regelwerk zum Kurs mit. Am ersten Tag des Kurses werden Grundkenntnisse zu radioaktiven Stoffen, ionisierender Strahlung und zum Strahlenschutz vermittelt. Sind diese Kenntnisse vorhanden, empfehlen wir den 2-tägigen Kurs ST511. Dieser Kurs ist kein Fachkundekurs für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (siehe hierfür unsere Kurse ST530 und ST531).
- Dauer: 3 Tage
Verantwortlich: Dr. Thomas Rabung
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