Beschreibung
Auffrischungslehrgang zur Beförderung radioaktiver Stoffe
Auffrischung der Kenntnisse nach Kapitel 1.3 und Unterabschnitt 1.7.2.5 ADR sowie § 4 des Atomgesetzes (AtG) bzw. den §§ 27 - 30 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG). Keine Aktualisierung der Fachkunde
Personen, die für den Transport radioaktiver Gefahrgüter verantwortlich sind, müssen Fachkenntnisse nachweisen und diese in regelmäßigen Abständen aktualisieren und vertiefen.Folgende Themen werden behandelt:
- Voraussetzungen und Anforderungen für den Transport radioaktiver Stoffe nach Atomrecht, Strahlenschutzrecht und Verkehrsrecht
- Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Pflichten, Haftung der beauftragten Personen
- Die Klasse 7: Atomrechtliche Grundlagen, Klasse 7 ADR, Transportgenehmigung, Klassifizierung radioaktiver Güter, Freistellungen und Begrenzungen
- Der Transport radioaktiver Stoffe: Verpackung, Verladen, Behältertypen und Versandstücke, Kennzeichnung, Begleitpapiere, besondere Transportanforderungen und -prüfungen, Dokumentation
- Anforderungen an das Beförderungsmittel und die Beförderung
- Fallbeispiele und praktische Übungen.
Der Kurs dient der Schulung von Personen, die für die Vorbereitung und Durchführung von Transporten radioaktiver Materialien verantwortlich sind und vermittelt entsprechende Fachkenntnisse nach Kapitel 1.3 bzw. 1.7.2.5 ADR. Bitte bringen Sie ggf. Ihr eigenes ADR- Regelwerk mit. In der Kursgebühr ist ein ADR-Regelwerk enthalten. Wenn Sie dieses nicht benötigen, bitte bei der Anmeldung unter "Bemerkung" angeben. Die Kursgebühr wird dann entsprechend reduziert.
Dieser Kurs ist kein Fachkundekurs für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe. Grundkenntnisse im Umgang mit radioaktiven Stoffen und im Strahlenschutz werden vorausgesetzt. Ansonsten empfehlen wir den 3- tägigen Kurs ST510.
- Dauer: 2 Tage
Verantwortlich: Dr. Thomas Rabung
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