Beschreibung
Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde für die Beförderung radioaktiver Stoffe
Module GG + BF
Gemäß Anlage 1 zum Rundschreiben Az.: S II 3 – 15040 / 3 des BMU vom 21.12.2018 in Verbindung mit der Fachkunde-Richtlinie Technik (nach StrlSchV) ist für die genehmigungspflichtige Beförderung radioaktiver Stoffe der Erwerb der Fachkunde für die Beförderung radioaktiver Stoffe verpflichtend. Die Fachkundegruppe S8 " Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe“ besteht aus dem Modul GG (Grundlagen für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau) und einem neuen Modul BF (Beförderung radioaktiver Stoffe), das insbesondere Regelungen aus dem Gefahrgutrecht vermittelt.Folgende Themen werden behandelt:
- Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
- Naturwissenschaftliche und strahlenphysikalische Grundlagen
- Die Strahlenexposition des Menschen
- Wirkung von Strahlung auf Mensch und Materie
- Dosisbegriffe, Dosiseinheiten und Risikobetrachtungen
- Strahlenschutztechnik, Strahlenschutzsicherheit und Strahlenschutzmesstechnik
- Umgang mit umschlossenen Quellen, Dichtheitsprüfungen
- Lagerung, Kennzeichnung, Sicherung und Abfallbehandlung radioaktiver Stoffe
- Praktische Übungen zum Umgang mit umschlossenen Quellen
- Gefahrgutvorschriften, Gefahrgutrecht
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist von der zuständigen Behörde zum Erwerb der Fachkunde für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1 und S8 mit bundesweiter Gültigkeit anerkannt.
Der Kurs wendet sich insbesondere an Inhaber einer Beförderungsgenehmigung für die Beförderung radioaktiver Stoffe. Für den Strahlenschutzverantwortlichen oder den bestellten Strahlenschutzbeauftragten ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verpflichtend.
- Dauer: 3 Tage
Verantwortlich: Dr. Thomas Rabung
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