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Was ist eigentlich... Arbeitnehmerhaftung?

Eine unachtsame Bewegung oder Missachtung festgelegter Regeln: Arbeitnehmende können auf vielerlei Wegen einen finanziellen Schaden für ihren Arbeitgeber verursachen. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet wie in welcher Weise? Lesen Sie hier mehr dazu.

Haftung für Schäden bei der Arbeit

Eine unachtsame Bewegung oder Missachtung festgelegter Regeln: Arbeitnehmende können auf vielerlei Wegen einen finanziellen Schaden für ihren Arbeitgeber verursachen. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet wie in welcher Weise? Dies werden wir im Folgenden beantworten.

Zum Hintergrund

Verursachen Sie als Arbeitnehmer:in einen Schaden, der Ihren Arbeitgeber belastet, kann dieser Sie zur Zahlung heranziehen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende vor zu hohen und unverhältnismäßigen Zahlungen, sodass Sie nicht mit dem eigenen finanziellen Bankrott rechnen müssen.

In Deutschland gilt nämlich die sogenannte beschränkte Arbeitnehmerhaftung.

Beschränkte Arbeitnehmerhaftung

Wenn es die beschränkte Arbeitnehmerhaftung nicht gäbe, könnten Arbeitnehmende im schlimmsten Falle auf Summen von mehreren Millionen Euro festsitzen, wenn sie einen Schaden im Unternehmen verursacht haben. Da jedoch gilt, dass der Arbeitgeber selbst Schäden abwenden und Risiken minimieren muss, sind Sie als Arbeitnehmer:in nur beschränkt haftbar, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Dennoch sollte die beschränkte Arbeitnehmerhaftung nicht als Freifahrtschein angesehen und ausgenutzt werden. Denn es gibt Fälle, in denen Sie haftbar gemacht werden können:

  • wenn Sie den Schaden mutwillig und aus freien Stücken heraus verursacht haben. Dann liegt grobe Fahrlässigkeit vor und Ihr Arbeitgeber kann Sie zur Zahlung verpflichten.
  • wenn Sie geltende Regeln verletzt haben (bspw. in Sachen Arbeitssicherheit). Dann kommt es zur Haftungsteilung, in der der zu zahlende Anteil für Sie und Ihren Arbeitgeber festgelegt wird.

Gut zu wissen

  • Neben der Zahlung kann vom Arbeitgeber auch Schadensersatz eingefordert werden.
  • Obergrenzen für Haftungszahlungen gibt es per se nicht. Arbeitsrechtlich gesehen wird die Zahlung mit dem Gehalt in ein Verhältnis gerückt. Dennoch rechnet man je nach Schweregrad mit einem bis drei Bruttomonatsgehältern, die man zahlen muss. Bei grober Fahrlässigkeit kann der oder die Arbeitnehmer:in mit der vollen Schadenssumme belastet werden.

Bis bald im kursfinder.de-Wissensguide!

#Autor#

Svenja Oeder

Communications Manager (mehr anzeigen)
Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt. (weniger anzeigen)

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Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt.

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