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Wie funktioniert die Spesenabrechnung?

“Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.” Und hat im Falle einer Geschäftsreise die Aufgabe vor sich, die Spesen abzurechnen. Diese Abrechnung ist wichtig, um den Vorschuss, den Sie während der Geschäftsreise geleistet haben, wieder reinzuholen. Was dafür notwendig ist, zeigen wir Ihnen hier.

Gelder von Geschäftsreisen richtig beanspruchen

“Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.” Und hat im Falle einer Geschäftsreise danach die Aufgabe vor sich, die Spesen korrekt abzurechnen. Diese Abrechnung ist wichtig, um den Vorschuss, den Sie während der Geschäftsreise geleistet haben, wieder reinzuholen. Was dafür notwendig ist, zeigen wir Ihnen hier.

Was umfasst eine Spesenabrechnung?

Eine Spesenabrechnung oder auch Reisekostenabrechnung umfasst in der Regel jene Kosten, die auf einer beruflichen Reise vom Arbeitnehmenden für die Verpflegung ausgelegt werden. Jedoch wird dies in der Praxis anders gelebt. Fast alle Mehrkosten, für die man auf der Geschäftsreise in Vorkasse geht, werden vom Arbeitgebenden durch die Auszahlung von Spesen und Reisekosten wieder ausgeglichen.

Dazu zählen:

  • Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Unterkunft
  • Sonstiges (etwa Mietwagen, Parkgebühren, Telefonkosten (beruflicher Natur), etc.)

Wie funktioniert eine Spesenabrechnung?

Die Spesenabrechnung korrekt zu übermitteln, ist nicht nur Ehrensache, sondern sichert auch den Arbeitsplatz. Denn falsche Reisekostenabrechnungen können eine fristlose Kündigung mit sich ziehen. Damit Ihnen das auf keinen Fall passiert, haben wir hier eine kleine Übersicht, wie abgerechnet werden kann, zusammengestellt:

Pauschale Abrechnungen

Seit 2014 gelten für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands folgende Pauschalen:

  • Reisen zwischen 8 und 24 Stunden: 14 €
  • Reisen mit 24 Stunden: 28 €
  • Übernachtungen: 20 €
  • Kürzungen, wenn Frühstück bereits vom Arbeitgebenden bezahlt wird: 5,60 €
  • Kürzungen, wenn Mittag- und Abendessen bereits vom Arbeitgebenden bezahlt werden: jeweils 11,20 €

Abrechnung anhand von tatsächlich getätigten Zahlungen

Rechnen Sie auf diesem Wege ab, dann ist die Aufbewahrung sämtlicher Belege Pflicht. Denn nur so können Sie genau nachweisen, für welchen Zweck Sie wie viel ausgegeben haben. Diese Ausgaben kommen zu den Pauschalen obendrauf. Doch erst, wenn diese auch vollständig nachgewiesen werden, fließen die entsprechenden Gelder.

In der Regel verfügt Ihr:e Arbeitgeber:in entweder über ein Tool zur einfachen Erfassung von Reisekosten oder Sie nutzen ein Excel-Dokument mit entsprechender Formatierung, das nach dem Ausfüllen unterschrieben Ihrer Geschäftsleitung und/oder der Personalabteilung übergeben wird. Natürlich mit den passenden Belegen!

Bis bald im kursfinder.de-Wissensguide!

#Autor#

Svenja Oeder

Communications Manager (mehr anzeigen)
Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt. (weniger anzeigen)

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Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt.

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