Wichtiges für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen
Der Job ist gekündigt worden und Sie hoffen auf einen finanziellen Ausgleich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses? In einigen Fällen wird eine Abfindung gezahlt. Wann dies der Fall ist und was alles zu einer Abfindung gehört, erfahren Sie hier.
Was ist eine Abfindung?
Abfindungen sind, wenn sie gezahlt werden, eine einmalige Zahlung seitens des Arbeitgebers, die die finanziellen Folgen einer Kündigung und den Verlust des Arbeitsplatzes zeitweise puffern soll. So soll etwa die Jobsuche erleichtert und die eigene Finanzlage stabil gehalten werden. Klingt gut, oder? Doch nicht immer wird eine Abfindung gezahlt, denn dafür müssen bestimmte Gründe vorliegen.
Wann wird eine Abfindung gezahlt?
Eines vorweg: Der Anspruch auf eine Abfindung ist per Gesetz nicht geregelt. Eine Abfindung wird in den meisten Fällen aus freiwilligen Stücken oder auf richterlichem Beschluss hin gezahlt.
Dann kann eine Abfindung gezahlt werden:
Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gekündigt, kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, sofern dieser den Aufhebungsvertrag aufgesetzt hat. Haben Sie diesen als Arbeitnehmer:in erwirkt, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Betriebsbedingte Kündigung
Bei einer solchen Kündigung greift zumeist das Kündigungsschutzgesetz. Eine Abfindung wird dann fällig, wenn der Arbeitgeber diese ausdrücklich im Kündigungsschreiben erwähnt und der/die Arbeitnehmer:in keine Kündigungsschutzklage in der gesetzlichen Frist erhoben hat.
Sozialplan
Sozialpläne werden bei betriebsbedingten Kündigungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verfasst. Dieser berücksichtigt festgelegte Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Familienstand, wenn es um die Höhe der Abfindung geht.
Tarif- und Kollektivverträge
In Tarifverträgen kann explizit festgehalten werden, wie mit Abfindungen umzugehen ist, sodass bei betriebsbedingten Kündigungen kein Sozialplan erstellt werden muss. Tarifverträge zählen wiederum zu Kollektivverträgen, die die individuellen Vereinbarungen des Tarifvertrags für die gesamte Belegschaft umfassen.
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