So gelangst du an den Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten und ggf. weitere anfallende Gebühren übernommen. Zuständig hierfür ist die Bundesagentur für Arbeit / das Jobcenter. Diese entscheidet darüber, inwiefern die Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins erfüllt sind sowie über die Höhe weiterer Leistungen.
Unter folgenden Umständen kann dich ein Bildungsgutschein unterstützen:
- Möchte ich meine Arbeitslosigkeit beenden?
- Droht mir eine Arbeitslosigkeit?
- Möchte ich meine Vermittlungschancen erhöhen?
- Ziel: Eine dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt
Welche Kurse können gefördert werden?
- Kurse, die zum Erwerb von zusätzlichen oder ergänzenden Qualifikationen dienen
- Kurse, bei denen Grundkompetenzen erworben werden, wenn diese:
- eine Voraussetzung für die Weiterbildung darstellen
- die Beschäftigung fördern
Beispiele: Rechtschreibung, Mathematik oder Informationstechnologien (MS Office oder ähnliches)
- Kurse als nachträglicher Erwerb eines Berufsabschlusses, Hauptschulabschlusses oder vergleichbares:
- Im Fall einer „Geringqualifizierung“: Kein Abschluss in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer
- Im Fall, dass eine Person „wiederungelernt“ ist: Die Person verfügt über einen Berufsabschluss, kann den erlernten Beruf jedoch nicht nachgehen. Grund dafür ist eine Beschäftigung von mehr als 4 Jahren in einer an- oder ungelernter Tätigkeit.
- Kurse, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen sind
Welche Kosten können übernommen werden?
- Kosten der Weiterbildung inkl. Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten: Für die notwendigen Verbindungen von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Verkehrsmitteln
- Auch die Kosten eines Deutschlandtickets können erstattet werden, wenn keine günstigeren Tickets vorhanden sind
- Monatliche Obergrenze: 588 €
- Bei sonstigen Verkehrsmitteln: Wegstreckenentschädigung von 20 Cent pro Kilometer
- Kinderbetreuung für die Zeit der Weiterbildung (in der Regel für Kinder unter 15 Jahren): monatlich bis zu 160 € pro Kind
- Unterbringung und Verpflegung: Wenn die Weiterbildung außerhalb des Tagespendelbereichs liegt
- Unterbringung: Höchstens 420 € pro Kalendermonat
- Verpflegung: Höchstens 168 € pro Kalendermonat
- Kosten für eine erforderliche sozialpädagogische Begleitung
Weitere Leistungen:
- Weiterbildungsgeld: Bei einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden einen Zuschuss von 150 € monatlich
- Weiterbildungsprämien: Bei einer bestandenen Zwischenprüfung einer Umschulung (solange diese in der Ausbildungsverordnung vorgesehen ist) folge eine Prämie von 1.000 €; bei einer bestanden Abschlussprüfung einer Umschulung folgt eine Prämie von 1.500 €
Zu beachten sind die von der BfA festgelegten Rahmenbedingungen:
- Zeitliche Begrenzung des Bildungsgutscheins: Der Weiterbildungsträger muss die Aufnahme in die Weiterbildung innerhalb des Gültigkeitszeitraums bestätigen. Für die Bestätigung wird eine Ausfertigung des Bildungsgutscheins für den Träger ausgestellt. Diese muss vor dem Beginn der Weiterbildung bei der BfA eingereicht werden.
- Regionale Beschränkung des Bildungsgutscheins
- Angabe eines bestimmten Bildungsziels
Auch beschäftigen Arbeitnehmer:innen steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungsgutschein zu. Lass' dich hierbei von der Agentur für Arbeit beraten.
Der erste Schritt zum Erhalt eines Bildungsgutscheins ist zunächst eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit / dem Jobcenter, ob die Kernkriterien erfüllt sind und welche der Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Wenn Du einen Bildungsgutschein erhalten hast, können wir passende Kurse für dein Anliegen suchen, stelle dazu gerne einfach hier über diesen Link deinen Suchauftrag an uns!