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2023: Das ändert sich zum Jahreswechsel

Die Tage des Jahres 2022 sind gezählt: 2023 rückt mit großen Schritten näher. Die Bundesregierung hat für Arbeitnehmer:innen Änderungen für 2023 beschlossen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten in einer kurzen Übersicht vor.

2023: Das ändert sich zum Jahreswechsel

Neue Gesetze und Regelungen für Arbeitnehmer:innen treten in Kraft

Die Tage des Jahres 2022 sind gezählt: 2023 rückt mit großen Schritten näher. Der Jahreswechsel geht nicht nur mit guten Neujahrswünschen und Vorsätzen einher, sondern auch mit neuen Gesetzen und Regelungen der Bundesregierung. Wir stellen Ihnen in einer kleinen Übersicht das Wichtigste vor, das sich für Arbeitnehmer:innen ändert.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Eigentlich hätte sie schon früher kommen sollen: Ab 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nun aber Pflicht. Arbeitnehmer:innen müssen dann keine gelben Zettel mehr beim Arbeitgeber und der Krankenkasse vorlegen. Der Arzt oder die Ärztin übermittelt die Daten an die Krankenkasse (bei vielen bereits seit 2022). Die Krankenkassen stellen die Daten elektronisch zur Verfügung, so dass Arbeitgeber die Daten abrufen können. Wichtig für Arbeitnehmer:innen: Auch wenn die Vorlagepflicht entfällt, die Meldepflicht bleibt, d.h. im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber z.B. telefonisch zu benachrichtigen.

Beitragsbemessungsgrenzen

Zum 1. Januar 2023 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angepasst. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt diese ab 2023 in Westdeutschland bei 7.300 Euro/Monat (87.600 Euro/Jahr). In den neuen Bundesländern wird sie auf 7.100 Euro/Monat (85.200 Euro/Jahr) angehoben. Die Werte für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich ebenfalls und liegen ab 2023 bei 4.987,50 Euro/Monat (59.850 Euro/Jahr).

Anhebung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags

Der Grundfreibetrag steigt 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro. Ab 2024 wird er um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers steuerfrei.
Der Kinderfreibetrag steigt 2023 um 404 Euro auf 6.024 Euro. Im Folgejahr soll er sich um weitere 360 Euro auf 6.3084 Euro erhöhen.

Inflationsausgleichsprämie

Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter:innen eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro zu zahlen. Über die Höhe der Sonderzahlung entscheidet der Arbeitgeber, auch Zahlungen in Teilbeträgen sind möglich. Die Inflationsausgleichsprämie ist – wie der Corona-Bonus – eine Sonderzahlung und nicht verpflichtend für Arbeitgeber. Die Prämie ist eine Entlastungsmaßnahme zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.

Mindestlohn: Neue Beratungen

Seit Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Die Entgeltgrenze für Minijobs wurde von der 450-Euro-Grenze auf 520 Euro erhöht. Über eine erneute Erhöhung des Mindestlohns wird die Mindestlohnkommission 2023 erneut beraten. Wird eine Anhebung bis zur Jahreshälfte verabschiedet, ist ab 2024 mit einer weiteren Erhöhung des Mindestlohns zu rechnen.

Erhöhung des Pflegemindestlohns

Bereits im Jahr 2022 ist der Mindestlohn in der Pflege angehoben worden. Bis Ende 2023 soll er schrittweise noch weiter steigen. So sollen ab 1. Mai 2023 Pflegehilfskräfte mindestens 13,90 Euro/Stunde, qualifizierte Hilfskräfte mindestens 14,90 Euro/Stunde und Pflegefachkräfte mindestens 17,65 Euro/Stunde erhalten. Im Dezember 2023 ist eine weitere Erhöhung auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro vorgesehen.

Berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit

Noch bis zum 31. Juli 2023 sollen Unternehmen die Hälfte der Ausgaben durch die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, wenn sie ihren Angestellten während der Kurzarbeit eine berufliche Weiterbildung ermöglichen. Voraussetzungen dafür sind: 

  • Die Weiterbildung beginnt während der Kurzarbeit.
  • Träger und Maßnahmen sind nach dem Sozialgesetzbuch zugelassen.
  • Die Maßnahme dauert entweder mehr als 120 Stunden oder wird im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes durchgeführt.
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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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