Beschreibung
Um die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzeinrichtungen eines Sicherheitsschranks / Gefahrstoffcontainers im Brandfall zu gewährleisten, müssen diese regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr überprüft werden. Die hierfür benötigte zur Prüfung befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 muss den Aufbau, die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Sicherheitseinrichtungen der Sicherheitsschränke / Gefahrstoffcontainer kennen und die durch den Gesetzgeber festgelegten Forderungen der Hersteller erfüllen. In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um nach den aktuellen Regelwerken und Verordnungen Sicherheitsschränke sowie Gefahrstoffcontainer wiederkehrend rechtskonform zu prüfen. Neben den geltenden Vorschriften und Technischen Regeln wird auch das nötige praktische Wissen vermittelt.
- Grundlagenwissen und rechtliche Voraussetzungen zur Verwendung von Sicherheitsschränken
- Begriffsbestimmungen und Erläuterung von Fachbegriffen / Bauteilen
- Beschreibung von Erfahrungen aus Brandversuchen durch die Hersteller
- Differenzierung von technischen und nichttechnisch belüfteten Sicherheitsschränken sowie Gefahrstoffcontainern
- Abluftsysteme und Luftwechselrate bei technisch belüfteten Schränken
- Wartung und Instandsetzung durch Fachpersonal / Hersteller
- Vorbereitung der Prüfung von Sicherheitsschränken
- Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben / Abgleich Aktualität
- Prüfdokumente
- Anpassung der Prüf- und Checkliste
- Terminierung
- Hilfsmittel (ggfs. Messtechnik und geeignete Leitern)
- Praxisbeispiele und Tipps zur Fehlervermeidung
- Checklisten und Merkblätter
- Praktische Prüfung am Objekt in Theorie oder Praxis (kann je nach Schulungsort abweichen)
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Mitarbeiter mit einer technisch-gewerblichen Berufsausbildung sowie einschlägigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen des zu prüfenden Objekts, Mitglieder von Feuerwehren (mit entsprechendem technischem Hintergrund), Brandschutzbeauftragte
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Kompetenznachweis als "Zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern".
HINWEIS:
Der TÜV-Kompetenznachweis als "Zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Sicherheitsschränken und Gefahrstoffcontainern" ist alle 5 Jahre zu aktualisieren!
Sie erlangen NICHT die Prüfberechtigung nach VDE 0701/0702 bzw. DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel!
Kommende Starttermine
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TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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