Beschreibung
Sie als zukünftiger Spielplatzprüfer können nach Besuch unseres 5-tägigen Lehrgangs die vorgeschriebenen Prüfungen an Spielgeräten gemäß den Gerätenormen DIN EN 1176 Teil 1 bis 7 selbständig durchführen. Dadurch werden Sie nicht nur in die Lage versetzt, technisch fundierte Entscheidungen bei der Installation und Wartung von Spielgeräten zu treffen, sondern erwerben auch den Nachweis als qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2.
- Rechtliche Grundlagen der Kontrolle und Wartung von Spielplätzen
- Europäische Richtlinien, gültige Regelwerke und Normen DIN EN 1176 Teil 1 bis 7
- Beurteilung von Gefährdungen auf Spielplätzen
- Schulungsrelevante Inhalte der DIN EN 1176-1
- Sicherheits- und wartungsrelevante Anforderungen nach DIN 18034
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplätze und Geräte nach ProdSG und DGUV Information 202-022
- Schaukeln
- Rutschen
- Seilbahnen
- Karussells
- Wippgeräte
- Raumnetze
- Organisation der Inspektion, Wartung / Sicherheitsmanagement und Durchführung der Prüfung
- Mindestprüfumfang
- Form und Inhalt des Prüfberichts
- Durchführung einer Jahreshauptinspektion auf einem Spielplatz unter Berücksichtigung der Inhalte einer visuellen und operativen Inspektion
- Theoretische und praktische Prüfung zum Nachweis der Fachkunde gemäß DIN EN 1176-7 und DIN 79161-2:2018-05
Sonstige Infos
ZIELGRUPPE:
Operative Mitarbeiter aus kommunalen und karitativen Einrichtungen sowie Bauhöfen mit technischer Ausbildung
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den TÜV-Qualifizierungsnachweis zum "Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161 (TÜV)".
HINWEIS:
Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang ist eine mindestens 3-jährige spielplatzgerätebezogene Tätigkeit (Berufserfahrung). Die Berufserfahrung setzt voraus, dass Sie sich im Berufsleben praktisch mit Spielplatzgeräten und Spielplätzen (z. B. Planung, Herstellung, Installation, operative Inspektion, Wartung und Betrieb) befasst haben. Kenntnisse der Normenreihe DIN EN 1176 und DIN 18034 sind erforderlich.
Der Qualifizierungsnachweis hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und muss durch eine Tagesschulung mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten nach DIN 79161-1 Kap. 4.4 ohne erneute Prüfung verlängert werden.
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Kompetenzen bündeln und ausbauen, Erfahrungen sammeln und daraus lernen, neue Aufgabengebiete erkennen und deren Chancen nutzen. So fasst das Team von TÜV Saarland Bildung + Consulting den Werdegang des Unternehmens zusammen. 1871 in Kaiserslautern als Selbsthilfeorganisation zur technischen Sicherheitsüberprüfung von...
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