Beschreibung
Der GKV-Spitzenverband hat mit den „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 9. Dezember 2019“ die Anforderungen an Beschäftigte im Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ konkretisiert.
Diese Weiterbildung muss von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-)Präqualifizierungen und/oder Überwachungen erbracht werden. Diese Weiterbildung muss einmalig besucht werden.
Die Weiterbildung ist verpflichtend für – die fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen. Dies beinhaltet die Beratung, Abgabe und Anpassung der Stomahilfsmittel.
Montag, 25. bis Freitag, 29. November 2024
1. Tag: 10.00 bis 17.30 Uhr
2. bis 5. Tag: 8.30 bis 16.00 Uhr
Modul 1
Hilfsmittelverordnung und Abgabe nach § 33 SG V sowie entsprechend den relevanten Inhalten der Kassenverträge nach § 127 Abs. 1 SGB V – Definition, Indikation und Querverweise (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie – spezifische Verdauungsvorgänge; Magen-Darm – Harntrakt (Urologie) (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Stomaanlagen – Stomata im Magen-Darm-Trakt – Stomata Urologie – Indikationen/Krankheitsbilder – Therapieoptionen (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 2
Praxis: Stomaversorgung mit Stomaartikeln PG 29 – individuelle Versorgung der Betroffenen – hygienische Aspekte (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Umsetzung bei Versicherten ohne Komplikationen: Darmstoma – technische Eigenschaften der PG 29 – Versorgungssysteme (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Umsetzung bei Versicherten ohne Komplikationen: Urostoma, Harnableitungen – technische Eigenschaften der PG 29 – Versorgungssysteme (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 3
Idealtypischer Versorgungsprozess des Stomaträgers im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung gemäß SGB V: Schnittstellen – Anleitung, Beratung und Schulung in der Akutklinik – Überleitungs-/Entlassmanagement – Versorgungssituation einer Rehabilitationsklinik (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Besondere Versorgungsformen: Versorgungs-Alternative Kolostoma – Stomaabdeckungen/Minibeutel, Kinder und Stoma (1 Unterrichtseinheit à 45 min.)
Beratungsgespräch – Versicherte mit neuen/bestehenden Stomata – Umgang mit Kritik und Reklamationen – Grundlagen und Ziele des Qualitätsmanagements (5 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 4
Beratungsstellen – Selbsthilfeorganisationen – psychosoziale Beratungsangebote (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Ergänzende Beratungsangebote – Beratungskenntnisse für Alltag, Zuhause, Ernährung: allgemein und speziell bei Ileostoma, Bewegung, Sport, Hobbies, Partnerschaft und Sexualität, Nachsorge und Versorgungsanpassung – Beckenbodentraining – Angehörigengespräche (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Verordnung Bereitstellung der Hilfsmittel: praktische Anwendung mit Übung an Modellen zur Systemauswahl – Auswahl der Produkte auf Grund von Versorgungsproblemen wie Haftung, Ablösen der Versorgung – Tragezeiten/Wechselintervall bei Stomata – Pflegende in der ambulanten und stationären Pflege (4 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 5
Fortsetzung Verordnung Bereitstellung der Hilfsmittel: praktische Anwendung mit Übung an Modellen zur Systemauswahl – Auswahl der Produkte auf Grund von Versorgungsproblemen wie Haftung, Ablösen der Versorgung – Tragezeiten/Wechselintervall (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Anpassung der Verordnung bei Früh-/Spätkomplikationen unter den Gesichtspunkten medizinischer Therapie und pflegerischen Vorgehens (4,5 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Gebot der Wirtschaftlichkeit (SGB V) bei der Standardversorgung, bei der Versorgung von Stomata mit Komplikationen (1 Unterrichtseinheit à 45 min.)
Abschluss – Feedback – Evaluation (0,5 Unterrichtseinheit à 45 min.)
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