Beschreibung
Fachwirte Gesundheits- und Sozialwesen
Ziel
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind in diversen ambulanten, stationären bzw. teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Verbänden oder selbstständig tätig. Sie planen, führen, organisieren und kontrollieren komplexe, verantwortungsvolle Aufgaben unter Einsatz betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Die Einrichtung neuer Strategien, Prozesse sowie Motivation der Mitarbeiter und Teams zählen ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die Gestaltung interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Inhalte / Module
Der Lehrplan zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK / zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen IHK umfasst alle Bereiche, die Sie für Ihren Job im Gesundheits- und Sozialwesen brauchen. Die thematischen Inhalte richten sich nach der Rahmenstoffplanung des DIHK.
Folgende Schwerpunkte erwarten Sie:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führung und Entwicklung von Personal
- Planung und Steuerung von Markteingmaßnahmen
- u. v. m.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Um die IHK-Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen zu können, gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen (Stand 21.07.2011)
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen bundes- bzw. landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännisch, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder
Vorlage von Zeugnissen, die glaubhaft machen, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Mehr dazu erfahren Sie in der Prüfungsordnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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