Beschreibung
Ziele, Arbeitsgebiete und Aufgaben
Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger.
Vor diesem Hintergrund spielen nicht nur die Vermittlung von Fachkenntnissen in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle, sondern auch die Vertiefung betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge.
Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Lehrgangsinhalte:
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
Führen und Entwickeln von Personal
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1)Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindesten einjährige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Ziele, Arbeitsgebiete und Aufgaben
Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger.
Vor diesem Hintergrund spielen nicht nur die Vermittlung von Fachkenntnissen in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle, sondern auch die Vertiefung betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge.
Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Verordnung über die Prüfung.
Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger.
Vor diesem Hintergrund spielen nicht nur die Vermittlung von Fachkenntnissen in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle, sondern auch die Vertiefung betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge.
Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Lehrgangsinhalte:
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
Führen und Entwickeln von Personal
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1)Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindesten einjährige Berufspraxis oder
3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Ziele, Arbeitsgebiete und Aufgaben
Im Gesundheitswesen und der Sozialwirtschaft agierende Unternehmen stellen zunehmend höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger.
Vor diesem Hintergrund spielen nicht nur die Vermittlung von Fachkenntnissen in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle, sondern auch die Vertiefung betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge.
Diese erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Verordnung über die Prüfung.
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